Dauer 1 oder 2 Tage.
Hatten Sie in den letzten Jahren viel mit Gefahrgut zu tun, fühlen Sie sich fit: dann buchen Sie nur den 2. Tag!
Kurspreis: 1 Tag: CHF 290,-- zzgl. Prüfungsgebühr CHF 550,--
Kurspreis: 2 Tage: CHF 690,-- zzgl. Prüfungsgebühr CHF 550,--
Unsere Preise verstehen sich zzgl. 7,6% MwSt.
Kurspreis versteht sich inkl. Schulungsunterlagen, Pausengetränke und Mittagessen. Die Vorschriften ADR/RID/SDR/GGBV werden für die Schulung zur Verfügung gestellt.
Dieser Kurs richtet sich an Gefahrgutbeauftragten, die gemäß Art. 21 Ziff. 3 GGBV ihren Schulungsnachweis um 5 Jahre verlängern möchten und dient zur gezielten Prüfungsvorbereitung.
Während diesem Kurs werden (am 1. Tag) die Neuerungen der letzten Jahre geschult und besprochen.
Am 2. Tag werden Praxisfälle anhand von Übungen und Fallbeispielen erörtert und diskutiert.
Die Prüfung findet am Nachmittag des 2. Tages statt.
Gemäß Art. 21 Ziff. 3 GGBV muss zur Verlängerung des Schulungsnachweises im letzten Jahr vor Ablauf die Prüfung erneut bestanden werden.
Für die Ablegung dieser Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises muss gemäß Art. 18
Ziff. 4 GGBV keine Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden.
In anderen Worten, wenn Sie sich sicher fühlen und keine Auffrischungsschulung benötigen, so können Sie bei uns auch nur die Prüfung ablegen.
Siehe „GGBV Prüfungstermine“
Sie sind im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach Art. 21 GGBV.
Bitte eine Kopie des Schulungsnachweises Ihrer Anmeldung beilegen.
Wird die Frist für die Ablegung der Prüfung zur Verlängerung verpasst, so muss die Ausbildung in jedem Fall gänzlich wiederholt und eine neue Ausbildungsbescheinigung erworben werden.
Es besteht keine Möglichkeit einer entsprechenden Ausnahme.
Der Schulungsnachweis wird nach Bestehen der Prüfung ab jenem Datum verlängert, an dem die Gültigkeit des Schulungsnachweises ablaufen würde und nicht ab jenem, an dem die erneute Prüfung abgelegt wird.
Die SAFETY Training Plus GmbH ist vom UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) als Prüfungsstelle nach Artikel 20 GGBV anerkannt.