GGBV Prüfungstermine

GGBV Prüfungstermine

Die SAFETY Training Plus GmbH ist vom UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) als Prüfungsstelle nach Artikel 20 GGBV anerkannt.

Gemäss Artikel 21 Ziffer 3 GGBV muss zur Verlängerung des Schulungsnachweises im letzten Jahr vor Ablauf, die Prüfung erneut bestanden werden.

Für die Ablegung dieser Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises muss gemäss Artikel 18 Ziffer 4 GGBV  keine Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden.

Mit anderen Worten, wenn Sie sich sicher fühlen und keine Auffrischungsschulung benötigen, so können Sie bei uns zur Verlängerung der Zulassung Gefahrgutbeauftragter Strasse/Schiene ADR/RID um weitere fünf Jahre, auch nur die Prüfung ablegen.

Prüfungsdauer
Prüfungsgebühr

 

13:45 - 16:45 Uhr
550,-- CHF

Unsere Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.

Kurstermin Kursort Referent Online Buchen
12.07.2012 Reinach BL Andrea Künzli 
GGBV P 412
06.09.2012 Reinach BL Andrea Künzli 
GGBV P 512
29.11.2012 Reinach BL Andrea Künzli 
GGBV P 612

Voraussetzung

Sie sind im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach Art. 21 GGBV.
Bitte legen Sie eine Kopie Ihres aktuellen Schulungsnachweises der Anmeldung bei.

Wird die Frist für die Ablegung der Prüfung für die Verlängerung verpasst, so muss die Ausbildung, in jedem Fall wiederholt und eine neue Ausbildungsbescheinigung erworben werden. Es besteht keine Möglichkeit einer entsprechenden Ausnahme.

Verlängerung des Schulungsnachweises

Der Schulungsnachweis wird nach Bestehen der Prüfung ab jenem Datum verlängert, an dem die Gültigkeit des Schulungsnachweises ablaufen würde und nicht ab jenem, an dem die erneute Prüfung abgelegt wird.

Beratung und Seminarorganisation

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

CH  +41 61 701 22 22

D    +49 8677 914 99-0

info@safetytrainingplus.com

GGBV Prüfungsvoraussetzung

Sie besitzen einen gültigen Schulungsnachweises nach Art. 21 GGBV

Bitte schicken Sie uns mit Ihrer Kursanmeldung auch eine Kopie Ihres Schulungsnachweises zu. Besten Dank.

Wird die Frist für die Ablegung der Prüfung für die Verlängerung verpasst, so muss die Ausbildung, in jedem Fall wiederholt und eine neue Ausbildungsbescheinigung erworben werden. Es besteht keine Möglichkeit einer entsprechenden Ausnahme.