Safetytraining Plus GmbH
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SAFETY Training Plus GmbH - Schweiz

GGBV Prüfungstermine

Die SAFETY Training Plus GmbH ist vom UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) als Prüfungsstelle nach Artikel 20 GGBV anerkannt.

Gemäß Art. 21 Ziff. 3 GGBV muss zur Verlängerung des Schulungsnachweises im letzten Jahr vor Ablauf die Prüfung erneut bestanden werden.

Für die Ablegung dieser Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises muss gemäß Art. 18
Ziff. 4 GGBV  keine Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden.

In anderen Worten, wenn Sie sich sicher fühlen und keine Auffrischungsschulung benötigen, so können Sie bei uns auch nur die Prüfung ablegen.

Prüfungsgebühr: CHF 550,-- zzgl. 7,6% MwSt.

Prüfungstermin Prüfungsort Anmeldung
21.11.2008 Arlesheim GGBV P 708
02.12.2008 Reinach BL GGBV P 808
03.02.2009 Reinach BL / WBZ GGBV P 109
19.03.2009 Reinach BL / WBZ GGBV P 209
14.05.2009 Reinach BL / WBZ GGBV P 309
23.06.2009 Reinach BL / WBZ GGBV P 409
10.09.2009 Reinach BL / WBZ GGBV P 509
02.10.2009 Reinach BL / WBZ GGBV P 609
26.11.2009 Reinach BL / WBZ GGBV P 709
02.12.2009 Reinach BL / WBZ GGBV P 809

Voraussetzung:

Sie sind im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach Art. 21 GGBV.
Bitte eine Kopie des Schulungsnachweises Ihrer Anmeldung beilegen.

Wird die Frist für die Ablegung der Prüfung zur Verlängerung verpasst, so muss die Ausbildung in jedem Fall gänzlich wiederholt und eine neue Ausbildungsbescheinigung erworben werden.
Es besteht keine Möglichkeit einer entsprechenden Ausnahme.

 

Verlängerung des Schulungsnachweises:

Der Schulungsnachweis wird nach Bestehen der Prüfung ab jenem Datum verlängert, an dem die Gültigkeit des Schulungsnachweises ablaufen würde und nicht ab jenem, an dem die erneute Prüfung abgelegt wird.