Die SAFETY Training Plus GmbH ist vom UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) als Prüfungsstelle nach Artikel 20 GGBV anerkannt.
Gemäß Artikel 21 Ziffer 3 GGBV muss zur Verlängerung des Schulungsnachweises im letzten Jahr vor Ablauf, die Prüfung erneut bestanden werden.
Für die Ablegung dieser Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises muss gemäß Artikel 18 Ziffer 4 GGBV keine Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden.
In anderen Worten, wenn Sie sich sicher fühlen und keine Auffrischungsschulung benötigen, so können Sie bei uns zur Verlängerung der Zulassung Gefahrgutbeauftragter Strasse/Schiene ADR/RID um weitere fünf Jahre, auch nur die Prüfung ablegen.
Prüfungsgebühr: CHF 550,-- zzgl. 7,6% MwSt.
Kurstermine auf Anfrage
Sie sind im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach Art. 21 GGBV.
Bitte eine Kopie des Schulungsnachweises Ihrer Anmeldung beilegen.
Wird die Frist für die Ablegung der Prüfung für die Verlängerung verpasst, so muss die Ausbildung, in jedem Fall gänzlich wiederholt und eine neue Ausbildungsbescheinigung erworben werden. Es besteht keine Möglichkeit einer entsprechenden Ausnahme.
Der Schulungsnachweis wird nach Bestehen der Prüfung ab jenem Datum verlängert, an dem die Gültigkeit des Schulungsnachweises ablaufen würde und nicht ab jenem, an dem die erneute Prüfung abgelegt wird.