Safetytraining Plus GmbH
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SAFETY Training Plus GmbH - Schweiz

Am 15. Juni 2001 hat die Schweiz die Gefahrgutbeauftragtenverordnung  (sr 741.622) in Kraft gesetzt.

Seit dem 1. Januar 2003 (Ende der Übergangsfrist) müssen die Unternehmungen für jede Tätigkeit in Zusammenhang mit der Handhabung gefährlicher Güter einen, eine oder mehrere Gefahrgutbeauftragte ernennen.

Gemäß Art. 4 GGBV können Gefahrgutbeauftragte Angehörige, Inhaber der Unternehmung oder außenstehende Personen sein.

Es ist also den Unternehmungen überlassen, einen eigenen Mitarbeiter als Gefahrgutbeauftragter zu ernennen oder das Mandat extern in Auftrag zu geben.

Wie können wir Ihnen helfen ...

Gefahrgutbeauftragter ja oder nein:

  • Sie müssen noch abklären, ob Ihre Firma der Gefahrgutbeauftragtenverordnung unterstellt ist und wissen nicht genau worauf es ankommt:
    fragen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, den richtigen Entscheid zu treffen, den Bogen zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu spannen.

Sie möchten einen eigenen Mitarbeiter ausbilden lassen und ernennen

  • Die SAFETY Training Plus GmbH ist vom UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) als Prüfungsstelle nach Artikel 20 GGBV anerkannt.
  • Informationen über unsere Kurse zum Gefahrgutbeauftragten erhalten Sie unter“Ausbildung und Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten“ oder per Telefon unter 061 701 22 22

Sie möchten das Gefahrgutbeauftragten-Mandat extern in Auftrag geben

  • Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Nach einem Besuch in Ihrem Hause und Gespräch mit Ihnen über die eingesetzten Gefahrgüter und die evt. schon vorhandene Gefahrgutabläufe werden wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot unterbreiten.


Wir vom SAFETY Team freuen uns auf Ihren Anruf  unter 061 701 22 22 oder Ihr Mail an info@safetytrainingplus.com