Gefahrgut Blog

e-Bike Auffrischungskurs

01 | E-Bikes – Wiederholungs­schulung

Wiederholungsschulung

Sobald Sie Pedelecs oder E-Bikes in den Verkauf bringen, schreibt das Gefahrgutrecht (ADR) eine Unterweisung vor.

Das ADR besagt, dass Unterweisungen in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse ergänzt werden müssen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen. Da sich das ADR alle zwei Jahre ändert, empfiehlt es sich, alle zwei Jahre an einer Schulung teilzunehmen. Im Moment ist das ADR 2021 anzuwenden. Sehen Sie gerne auf Ihrem Zertifikat nach, ob Sie eine aktuelle Unterweisung besitzen.

Mit unserem speziell für E-Bike Händler*innen entwickelten Online Training gelangen Sie in nur 30 Minuten zu dem nötigen Wissen und einem rechtssicheren Zertifikat. Dieses Training ist immer aktuell und entspricht somit den gültigen Regelwerken.

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Unterweisungspflicht nach 1.3 ADR

Das ADR ist die Gefahrgutvorschrift für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Hier ist in Kapitel 1.3 geregelt, dass alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, entsprechend ihren Aufgaben unterwiesen sein müssen. Von der Klassifizierung bis hin zur Verpackung, Verladung und Dokumentation gibt das ADR genaue Vorgaben, damit der Transport möglichst sicher durchgeführt werden kann. Wichtig ist, dass diese Unterweisungen vor Übernahmen der Gefahrgut-Tätigkeiten durchgeführt werden müssen. Eine nicht unterwiesene Person darf Gefahrgut-Tätigkeiten nur unter direkter Aufsicht einer unterwiesenen Person übernehmen.

Sollten Sie also neue Mitarbeitende haben, denken Sie daran, diese zu unterweisen bzw. unterweisen zu lassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.