Die Unternehmensleitung trägt die Verantwortung, dass alle am Gefahrgutprozess beteiligten Personen unterwiesen sind. Arbeitnehmer*innen müssen vor der Übernahme ihrer Tätigkeiten
Laut den Gefahrgutvorschriften ADR/RID und ADN muss jedes Unternehmen, das gefährliche Güter für den Versand vorbereitet, diese befördert oder empfängt