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Crashkurs Gefahrgut Bericht 01 Blog

01 | Was ist Gefahrgut und in welchen Branchen findet man es?

Die Sensibilisierung über das allgemeine Sicherheitsbewusstsein für die Beförderung gefährlicher Güter darf auch in der aktuellen Situation, wenn die Mehrheit der Mitarbeitenden aus dem Homeoffice beschäftigt ist, nicht vernachlässigt werden.

Die SAFETY Training Plus GmbH, mit Standorten in Burghausen, Deutschland und Reinach in der Schweiz bietet Gefahrgut-Schulungen zu allen Bereichen. Und für alle, die wenig Zeit haben oder nicht vor Ort sein können, auch als Gefahrgut Online Training.

Was gilt eigentlich als Gefahrgut?

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG definiert es wie folgt:

Es “sind Stoffe und Gegenstände, die auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.”

In welchen Branchen findet man Gefahrgut?

Gefährliche Güter finden sich in jeglichen Unternehmen, denken Sie nur an Farbe, Reinigungsmittel, Kosmetik, Benzin und Kraftstoffe. Nicht zuletzt sind Batterien in Ihrem Handy oder Laptop ein Gefahrgut. Hier ein paar ausgewählte Branchen:

1. Mineralölindustrie

2. Chemieindustrie

3. Farbstoffindustrie

4. Reinigungsmittelindustrie

5. Kosmetik- und Pharmaindustrie

6. Kraftstoffindustrie

7. Versandhandel

8. uvm.

(Randbemerkung: Gefahrgutbeförderung ist lediglich die Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen. Die Beförderung gefährlicher Güter innerhalb Ihres Betriebsgeländes unterliegt nicht den Regelungen für Gefahrgüter.)

Gefahrgüter werden in folgende Klassen eingeteilt:

• Klasse 1 – Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

• Klasse 2 – Gase: Entzündbare Gase; Nicht entzündbare/nicht giftige Gase; Giftige Gase

• Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe

• Klasse 4 – 4.1 Entzündbare feste Stoffe; Selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe; 4.2 Selbstentzündliche Stoffe; 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

• Klasse 5 – 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe; 5.2 Organische Peroxide

• Klasse 6 – 6.1 Giftige Stoffe; 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe

• Klasse 7 – Radioaktive Stoffe

• Klasse 8 – Ätzende Stoffe

• Klasse 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Neben den internationalen Regelwerke, wie z.B. IMDG-Code/See, IATA-DGR/Luft, erlässt jedes Land auch eigene Verordnungen/Gesetze und Vorschriften. So sind in Deutschland zum Beispiel das GGBefG (Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter) und die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt) anzuwenden. Hier sind unter anderem die Pflichten der am Gefahrgutprozess beteiligten Personen aufgeführt. Hierbei wird auch die Unterweisungspflicht nach 1.3 ADR/RID/ADN aller Beteiligten betont.