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E-Bikes (Lithium-Ionen Batterie) Beitrag 01 Blog

01 | E-Bikes und Pedelecs – Gefahrgut?

Der Boom der „e-Mobilität“ ist in vollem Gange. E-Bikes und Pedelecs finden sich in den Sortimenten der meisten Fahrradläden und Fahrradwerkstätten. Sind diese mit Lithium-Ionen Batterien oder Akkus betrieben, sind diese als Gefahrgut einzustufen und unterliegen somit dem Gefahrgutrecht.

 

Unterweisungsplicht für Fahrradhändler*innen?!

Demnach unterliegen nun Fahrradhändler*innen der Pflicht, sich in einer angemessenen Gefahrgutschulung aufklären zu lassen. Die SAFETY Training Plus GmbH, mit Standorten in Burghausen, Deutschland und Reinach in der Schweiz, bietet mit Gefahrgut Online Schulungen „E-Bikes / Lithium-Ionen Batterie / Klasse 9“ ein durchdachtes Online-Training an, welches speziell für den Fahrradhandel entwickelt wurde. Beim Verkauf von E-Bikes und Pedelecs mit Lithiumbatterien müssen Regeln und Vorschriften berücksichtigt und eingehalten werden. Das Gefahrgutrecht schreibt vor, dass Inhaber und Mitarbeitende in Fahrradläden und Werkstätten entsprechend unterwiesen sein müssen, wenn Lithium-Batterien, allgemein „Akkus“ genannt, entgegengenommen, verpackt oder versendet werden. In unseren SAFETY Training Plus Unterweisungen und im SAFETY Online Training geben wir nicht nur die erforderlichen Inhalte der Unterweisung, sondern zusätzlich auch Hinweise und Tipps für die richtige Lagerung von Lithium-Ionen Batterien.

 

Gefahrgutschulung Online oder in Präsenz

Alle Kurse von SAFETY Training Plus basieren auf den behördlichen Anerkennungen in D, A und CH als Schulungsveranstalter. Sie sind zudem nach einem lernpsychologischen Konzept aufgebaut und geprüft. Nach Kursabschluss des Online Trainings Gefahrgut „E-Bikes / Lithium-Ionen Batterie / Klasse 9“ erhalten die Teilnehmenden ein rechtssicheres Zertifikat nach 1.3 ADR. Dieses muss aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.