Wiederholungsschulungen
Der IMDG-Code besagt, dass Unterweisungen in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse ergänzt werden müssen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen. Da sich der IMDG-Code ca. alle zwei Jahre ändert, empfiehlt es sich, alle zwei Jahre an einer Schulung teilzunehmen.
Zum 01.01.2023 tritt der IMDG-Code Amdt. 41-22 in Kraft. Die aktuell gültige Version IMDG-Code Amdt. 40-20 darf noch mit einer Übergangsfrist von einem Jahr bis Ende 2023 weiterverwendet werden, danach ist nur noch der IMDG-Code Amdt. 41-22 anzuwenden. Sehen Sie gerne auf Ihrem Zertifikat nach, ob Sie eine aktuelle Unterweisung besitzen.
Unterweisungspflicht nach 1.3 IMDG-Code
Der IMDG-Code ist die Gefahrgutvorschrift für den Transport gefährlicher Güter per See. Hier ist in Kapitel 1.3 geregelt, dass Landpersonal, das an der Beförderung gefährlicher Güter mittels Seetransportes beteiligt ist, entsprechend seinem Verantwortungsbereich, unterwiesen sein muss.
Von der Klassifizierung bis hin zur Verpackung, Verladung und Dokumentation gibt der IMDG-Code genaue Vorgaben, damit der Transport möglichst sicher durchgeführt werden kann. Wichtig ist, dass diese Unterweisungen vor Übernahmen der Gefahrgut-Tätigkeiten durchgeführt werden müssen. Eine nicht unterwiesene Person darf Gefahrgut-Tätigkeiten nur unter direkter Aufsicht einer unterwiesenen Person übernehmen.
Sollten Sie also neue Mitarbeitende haben, denken Sie daran, diese zu unterweisen bzw. unterweisen zu lassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Folgende Kurse basieren auf dem IMDG-Code