E-Bike-Akku – Online Training nach 1.3 ADR

e-Bike akku

99,00 

exkl. MwSt.

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Diese Online-Schulung bietet interaktive Lernmodule, die Sie flexibel und ortsunabhängig im Selbststudium auf unserer Plattform absolvieren können.

Details zum Kurs

Regelwerk

Regelwerk
Gemäß 1.3 ADR 2025
Verfügbare Sprache

Sprache
Deutsch, Englisch
Dauer

Dauer
45 min

E-Bike-Akku-Gefahrgut Schulung – Beschreibung

Pedelecs und E-Bikes sind aus der Fahrradwelt nicht mehr wegzudenken. Dabei stolpern Fahrradhändler*innen immer mehr über ein neues Problem. Die Lithium-Ionen-Akkus, die das Fahrrad antreiben, zählen zu gefährlichen Gütern und somit müssen die Gefahrgutvorschriften eingehalten werden. In diesen ist die Beförderung gefährlicher Stoffe und Gegenstände genau geregelt. Für den Transport der E-Bikes auf der Straße ist das ADR einzuhalten.

Sobald Sie Pedelecs oder E-Bikes in den Verkehr bringen, verlangt das Gefahrgutrecht eine Unterweisung.

Mit unserem Online-Kurs, der speziell für FahrradhändlerInnen entwickelt wurde, erhalten Sie das nötige Wissen und handeln rechtskonform! Neben den relevanten Aspekten für den Transport, erlangen Sie auch einen Einblick in die Lagerung und Handhabung bzw. die Vorgehensweise bei defekten Akkus.

Rechtliche Grundlagen

Die Unterweisung findet gemäß 1.3 ADR 2025, eingeschränkt auf Lithium-Batterien, statt.

Zielgruppe

Alle Personen, die Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, etc. zum Transport übergeben, selbst befördern oder in den Verkauf bringen, müssen laut der Gefahrgutvorschriften unterwiesen sein.

Kursinhalt der E-Bike-Akku Schulung

  1. Pflichten gemäß ADR
  2. Gefahrgut „Lithium-Batterie“
  3. Notwendige Dokumente
  4. Gefahrenklassen im Überblick
  5. Schwerpunkt Klasse 9
  6. Wichtige UN-Nummern
  7. Verpacken, Kennzeichnen und Bezetteln
  8. Beförderungspapier inkl. Freistellung (1000-Punkte-Regel)
  9. Abholen / Versenden inkl. Checkliste
  10. Defekte / Beschädigte Batterien
  11. Entsorgung / Recycling
  12. Hinweise zur Lagerung
  13. Abschlusstest mit Zertifikat gem. 1.3 ADR

Kursdemo

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Ihr Zertifikat

Nachdem Sie alle Module und Übungen bearbeitet haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat gemäß Kapitel 1.3 ADR.

Gültigkeit

Der Inhalt dieses Online Trainings entspricht der Aktualität ADR 2025. Dieses Zertifikat kann der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen in den Vorschriften regelmäßige Auffrischungskurse notwendig sind. Wir empfehlen, im Abstand von 2 Jahren den Kurs zu wiederholen.

Zertifikat-rechtssicher

Ihr rechtssicheres Zertifikat.

Zugriffsdauer

Der Zugriff zur Lernplattform ist unbegrenzt. Dabei können Sie 12 Monate auf den gebuchten Kurs zugreifen, diesen Abschließen und als Nachschlagewerk nutzen. Zudem erhalten Sie alle Formulare und Checklisten zum Download bereitgestellt.

Technische Voraussetzungen

Das Online Training ist für alle gängigen Geräte konzipiert.

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PC/Laptop

Tablet-Icon

Tablet

Smartphone-Icon

Smartphone per App

So funktioniert’s

  1. Kauf/Anmeldung finden Sie oben.
  2. Sie tragen sich und/oder Ihre Kolleg*innen ein.
  3. Zahlung per Rechnung / Paypal / Kreditkarte / Lastschrift.
  4. Jede/r erhält die individuellen Zugangsdaten.
  5. Jede/r absolviert das Online Training.
  6. Bei Abschluss erhält jede/r ein rechtsgültiges Zertifikat.
Gefahrgut-Online-Training

FAQ – E-Bike-Akku als Gefahrgut


Alle Personen, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, benötigen eine Unterweisung nach 1.3 ADR. Da die für E-Bikes notwendigen Lithium-Batterien als Gefahrgut eingestuft werden, benötigen Sie eine Unterweisung. Unterweisungen nach dem Gefahrgutrecht sind verpflichtend und können von der zuständigen Behörde z.B. im Zuge einer Überwachung oder eines Vorfalls überprüft werden.


Dieser Kurs wurde speziell für die Zielgruppe der Fahrradhändler*innen entwickelt. Sie bekommen hier Wissen vermittelt, dass auf die Handhabung und die Beförderung von E-Bike Akkus abzielt. Sollten Sie auch andere gefährliche Stoffe oder Gegenstände versenden, ist möglicherweise ein anderer Kurs für Sie der richtige. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich hierbei nicht sicher sind.


Die in einer Lithium-Ionen-Batterie (=Akku) gespeicherte Energie kann durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung, Überladung oder aufgrund eines baulichen Defekts freigesetzt werden. Es kann so zu Kurzschlüssen, Bränden und im Extremfall zu einer Explosion kommen. Aufgrund dieser Eigenschaften werden Akkus als Gefahrgut eingestuft – und zwar als UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien.


Mehr Informationen zu Batterien finden Sie in unserem Blogartikel „Lithium-Batterien als Gefahrgut – Welchen Richtlinien unterliegen sie?“

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