Lithium Batterien ADR – Online Schulung zu Versand & Transport

Lithium-Batterie

99,00 

exkl. MwSt.

Ab 5 Lizenzen -> 5% Rabatt
Ab 10 Lizenzen -> 10% Rabatt

Diese Online Schulung besteht aus interaktiven Lernmodulen, die zeit- und ortsunabhängig auf unserer Lernplattform im Selbststudium absolviert werden können.

Details zum Kurs

Regelwerk

Regelwerk
Gemäß 1.3 ADR 2025

Verfügbare Sprache

Sprache
Deutsch

Dauer

Dauer
45 min

Beschreibung

Mit unserer Lithium-Batterien Gefahrgut Online Schulung erhalten Sie das nötige Wissen, um Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien (und – Zellen) für den Versand und Transport auf der Straße gemäß der Vorschrift ADR vorzubereiten. Der Kurs behandelt sowohl den regulären Gefahrguttransport als auch die Erleichterungen der Sondervorschrift SV 188.

Neben grundlegenden Informationen zu Gefahrgut erfahren Sie, wie Sie eine geeignete Verpackung auswählen, wie das Versandstück markiert und gekennzeichnet werden muss und welche Dokumente nötig sind. Der Kurs wird mit einem rechtssicheren Zertifikat nach 1.3 ADR abgeschlossen. Formulare und Checklisten können im Kurs heruntergeladen werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Unterweisung findet gemäß 1.3 ADR 2025 statt.

Zielgruppe

Alle Personen, die am Transport und den Transportvorbereitungen von Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien (oder –Zellen) auf der Straße beteiligt sind, müssen laut dem Gefahrgutrecht unterwiesen werden. (Verpackungen auswählen, Dokumente erstellen, beschädigte Batterien, Entsorgung, …)

Kursinhalt

Awareness Training

  • Definition Gefahrgut, Regelwerke
  • Verantwortlichkeiten, Gefahrgutprozess, Pflichten der Beteiligten

Sicherheitsunterweisung

  • Gefahreneigenschaften/Klassen, UN-Nummern

Lithium-Batterien

  • UN Prüfungen für Batterien
  • Regulärer Gefahrguttransport
  • Verpackung, Kennzeichnung
  • Bestandteile des Beförderungspapiers
  • Erleichterte Beförderungsbedingungen (Sondervorschrift 188)
  • Defekte / beschädigte Akkus
  • Entsorgung / Recycling
  • Abschlusstest mit Zertifikat gem. 1.3 ADR

Kursdemo

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Ihr Zertifikat

Nachdem Sie alle Module und Übungen bearbeitet haben, erhalten Sie Ihr Zertifikat gemäß Kapitel 1.3 ADR.

Gültigkeit

Der Inhalt dieses Online Trainings entspricht der Aktualität ADR 2025. Dieses Zertifikat kann der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen in den Vorschriften regelmäßige Auffrischungskurse notwendig sind. Wir empfehlen, im Abstand von 2 Jahren den Kurs zu wiederholen.

Zertifikat-rechtssicher

Ihr rechtssicheres Zertifikat.

Zugriffsdauer

Der Zugriff zur Lernplattform ist unbegrenzt. Dabei können Sie 12 Monate auf den gebuchten Kurs zugreifen, diesen Abschließen und als Nachschlagewerk nutzen. Zudem erhalten Sie alle Formulare und Checklisten zum Download bereitgestellt.

Technische Voraussetzungen

Das Online Training ist für alle gängigen Geräte konzipiert.

Laptop-Icon

PC/Laptop

Tablet-Icon

Tablet

Smartphone-Icon

Smartphone per App

So funktioniert’s

  1. Kauf/Anmeldung finden Sie oben.
  2. Sie tragen sich und/oder Ihre Kolleg*innen ein.
  3. Zahlung per Rechnung / Paypal / Kreditkarte / Lastschrift.
  4. Jede/r erhält die individuellen Zugangsdaten.
  5. Jede/r absolviert das Online Training.
  6. Bei Abschluss erhält jede/r ein rechtsgültiges Zertifikat.
Gefahrgut-Online-Training

FAQ Lithium-Batterien


Die in einer Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Batterie (oder –Zelle) gespeicherte Energie kann durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung, Überladung oder aufgrund eines baulichen Defekts freigesetzt werden. Es kann so zu Kurzschlüssen, Bränden und im Extremfall zu einer Explosion kommen. Aufgrund dieser Eigenschaften werden Lithium-Batterien als Gefahrgut eingestuft – und zwar als UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien oder UN 3090 Lithium-Metall-Batterien.

Mehr dazu finden Sie in unserem Blogartikel „Was ist Gefahrgut? Gefahrgutklassen-Übersicht & Beispiele“


Sobald Batterien bestimmte Grenzwerte einhalten, können erleichterte Beförderungsbedingungen angewendet werden. Bei Lithium-Ionen-Batterien liegt dieser Grenzwert bei 100 Wattstunden (Wh) Nennenergie, bei Lithium-Metall-Batterien bei 2 Gramm Lithium pro Batterie. Sollte Ihre Batterie unterhalb dieser Werte liegen, dürfen Sie von der Sondervorschrift 188 Gebrauch machen. Was dann noch z.B. bzgl. Kennzeichnung des Versandstücks für die Beförderung einzuhalten ist, erfahren Sie im Kurs.


Alle Personen, die an der Gefahrgutbeförderung auf der Straße beteiligt sind, benötigen eine Unterweisung nach 1.3 ADR. Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien werden als Gefahrgut eingestuft. Sollten Sie somit beim Transport oder den Transportvorbereitungen (Verpackung auswählen, Versandstück vorbereiten, Entsorgung, …) beteiligt sein, müssen Sie unterwiesen sein.


Lithium-Batterien (egal ob Ionen oder Metall) können entweder einzeln, mit oder in Ausrüstungen versendet werden. Es gibt somit drei Verpackungsvarianten.

  • Erstens: „einzeln“; Ausgebaute Zellen bzw. Batterien werden verpackt und versendet.
  • Zweitens: „in Ausrüstungen“; die Zelle bzw. Batterie ist in das Gerät eingebaut.
  • Drittens: „mit Ausrüstungen verpackt“; Zelle bzw. Batterie und Gerät werden gemeinsam im selben Versandstück verpackt. Die Batterie liegt bei. Zusätzlich darf die Batterie auch ins Gerät eingebaut sein. Es sind bis zu 2 Ersatzsätze erlaubt.

Dieser Kurs beinhaltet alle Arten von Lithium-Batterien, die per Straße versendet werden sollen. Es wird auf Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien einzeln, mit und in Ausrüstungen eingegangen. Ebenso wird der volle Gefahrguttransport beleuchtet als auch die Sondervorschrift 188. Somit ist der Kurs für alle geeignet, die irgendeine Art von Lithium-Batterien versenden. Die Kurse E-Bike Akku und Elektroauto-Batterie geht speziell auf den Versand dieser jeweils genannten Akkus ein. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Kurs für Sie geeignet ist.


Mehr Informationen zu Batterien finden Sie in unserem Blogartikel „Lithium-Batterien als Gefahrgut – Welchen Richtlinien unterliegen sie?“