Je nachdem, ob Sie Gefahrgüter per Straße (ADR), Schiene (RID), See (IMDG-Code) oder Luft (IATA-DGR) versenden, gibt es unterschiedliche Vorgaben und Vorschriften. Im Luftverkehr (IATA-DGR) sind die Vorgaben sehr streng, hierbei müssen Sie alle 24 Monate eine Wiederholungsschulung absolvieren. Das ADR, RID und der IMDG-Code schreiben Schulungen in regelmäßigen Abständen vor. Da diese Regelwerke und Vorschriften alle 24 Monate aktualisiert werden, empfiehlt es sich hier ebenfalls, alle 2 Jahre an einer Gefahrgutschulung teilzunehmen.