Der Gefahrgut-Prozess gemäß IMDG Code
Viele Ereignisse von Unfällen mit Frachtschiffen zeigen, wie wichtig es ist, gut ausgebildetes Personal zu haben – und das nicht nur an Bord der Schiffe.
Der sichere Gefahrguttransport via Containerschiffe beginnt lange vor der Beförderung von Hafen A nach Hafen B. Alle am Gefahrgutprozess beteiligten Personen, angefangen von Personal, das klassifiziert, über Personal, das verpackt, bis hin zu Personal, das verlädt, müssen hinsichtlich Ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche unterwiesen werden.
Rechtliche Grundlage
Als rechtliche Grundlage gilt der IMDG-Code, die Beförderungsvorschrift gefährlicher Güter im Seeschiffsverkehr.
Kapitel 1.3 des IMDG-Codes beschäftigt sich eingehend mit der Unterweisung von Landpersonal, also Personen, die gefährliche Güter für den Seetransport vorbereiten bzw. an der Beförderung beteiligt sind. Nur wenn alle an der Transportkette beteiligten Personen ihre Pflichten und vorhandenen Risiken kennen, kann die Gefahr von Unfällen mit Gefahrgut auf See verringert werden.
Gut ausgebildete Personen sind somit das A und O eines sicheren Gefahrguttransports.