Bei Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmer*innen einen Schulungsnachweis nach ADR/(bzw. RID) Kapitel 1.8.3.18. Dieser ist 5 Jahre gültig und kann im letzten Jahr vor seinem Ablauf durch eine erneute Prüfung erneuert werden. Sie sind damit berechtigt, die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragte*e auszuüben.
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