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ADR-Gefahrgutbeauftragter: Aufgaben, Pflicht zur Bestellung und wann er erforderlich ist

Unternehmen, die gefährliche Güter auf der Straße befördern, stehen vor einer zentralen Compliance-Frage: Ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben? Die Antwort hängt von den beförderten Mengen und den spezifischen Tätigkeiten ab. Dieser Artikel klärt über die Pflichten, Aufgaben und die Unterschiede zwischen internen und externen Beauftragten auf. Bitte beachten Sie, dass der Artikel primär das deutsche Recht behandelt – die Rolle des Gefahrgutbeauftragten ist in den nationalen Verordnungen der einzelnen Länder teils unterschiedlich geregelt.

Was ist ein (ADR-)Gefahrgutbeauftragter?

Ein Gefahrgutbeauftragter (oft abgekürzt als Gb) ist eine speziell qualifizierte Person, die ein Unternehmen dabei unterstützt, die komplexen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter einzuhalten. Im Straßenverkehr ist hierfür das ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) die maßgebliche Rechtsgrundlage.

Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, berät die Unternehmensleitung und die Mitarbeitenden in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung und erstellt den jährlichen Bericht über die Tätigkeit des Unternehmens.

Die Bestellung ist keine bloße Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, sobald bestimmte Mengenschwellen überschritten werden. Der Beauftragte muss über eine entsprechende Schulung und einen anerkannten Schulungsnachweis verfügen, der in Deutschland durch eine Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) bestätigt wird.

Abgrenzung: Gefahrgutbeauftragter vs. Gefahrstoffbeauftragter vs. andere „beauftragte Personen“

Oft wird verwechselt, wer für welchen Bereich zuständig ist. Während der Gefahrgutbeauftragte primär für den Transport gefährlicher Güter (Straße, Schiene, See) verantwortlich ist, kümmert sich der Gefahrstoffbeauftragte um den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz (z.B. in Lagern oder Produktionshallen).

Die Rollen und Pflichten unterscheiden sich deutlich in den zugrundeliegenden Verordnungen (GGVSEB vs. Gefahrstoffverordnung). Für eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen beauftragten Personen im Gefahrgutbereich und deren spezifische Rollen und Pflichten, lesen Sie unseren Beitrag: Beauftragte Personen im Gefahrgut: Rollen & Pflichten.

Wann benötigt ein Unternehmen in Deutschland einen Gefahrgutbeauftragten (Gb)?

Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ergibt sich primär aus der nationalen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie aus den internationalen Übereinkommen, wie dem ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Der Auslöser: Beteiligung an der Beförderung

Ein Unternehmen muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm dabei Pflichten als „Beteiligter“ zugewiesen sind. Die Pflicht zur Bestellung eines Gb gilt in Deutschland für diese Transportwege:

  • Straße (gem. ADR)
  • Schiene (gem. RID)
  • Binnenschifffahrt (gem. ADN)
  • See (gem. IMDG-Code)

Der Begriff „Beteiligung“ ist dabei weit gefasst. Er umfasst nicht nur den eigentlichen Transport, sondern auch Tätigkeiten wie das Verpacken, Beladen, Befüllen, Entladen oder das Versenden gefährlicher Güter.

Die nachfolgende Übersicht fasst die wichtigsten Ausnahmetatbestände zusammen, unter denen eine Bestellung eines Gb nicht erforderlich ist. Diese Regelungen basieren auf der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, die in Deutschland gültig ist. Es ist zu beachten, dass trotz Befreiungsmöglichkeit die zuständige Behörde die Bestellung eines Gb anordnen kann, wenn wiederholte oder schwerwiegende Verstöße vorliegen.

KategorieAusnahmekriterienWichtige Hinweise
1. Begrenzte Tätigkeitsbereiche Nur Tätigkeit als:
  • Fahrzeug-, Triebfahrzeug- oder Schiffsführer
  • Besatzung/Betreiber einer Annahmestelle in der Binnenschifffahrt
  • Empfänger oder Reisender
  • Hersteller oder Rekonditionierer von Verpackungen
  • Wiederaufarbeiter von Verpackungen und Großpackmitteln
Die Befreiung gilt nur, wenn die Tätigkeit ausschließlich auf diese Bereiche beschränkt ist.
2. Mengengrenzen & Häufigkeit Nur Pflichten als:
  • Auftraggeber des Absenders: ≤ 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr (ausgenommen radioaktive Stoffe und Beförderungskategorie 0)
  • Entlader: ≤ 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr
  • Eigenbedarf: ≤ 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr (bei radioaktiven Stoffen nur UN 2908 bis UN 2911)
Wird die Grenze von 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr überschritten, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Gb
3. Freigestellte Güter, LQ und Versand unter „1000-Punkte“
  • Güter, die von ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind
  • Güter nach Kapitel 3.3, 3.4, 3.5 freigestellt (betrifft z.B. LQ-Versand)
  • Beförderungsmengen überschreiten nicht 1.1.3.6 ADR höchstzulässige Mengen („unter 1000-Punkte“)
Bei diesen freigestellten Gütern / begrenzten Mengen /Mengen besteht keine Verpflichtung zur Bestellung eines Gb

Es können auch mehrere Befreiungstatbestände in Anspruch genommen werden.

Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten

Die Aufgaben des Gb sind gesetzlich im ADR (Abschnitt 1.8.3) definiert. Sie lassen sich in gesetzliche Pflichtaufgaben und typische Zusatzaufgaben unterteilen.

Gesetzliche Pflichtaufgaben

  • Überwachung: Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter.
  • Beratung: Beratung der Unternehmensleitung und der Mitarbeitenden in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung.
  • Berichtswesen: Erstellung eines jährlichen Berichts über die Tätigkeit des Unternehmens, der der Unternehmensleitung vorzulegen ist.

Typische Zusatzaufgaben

In der Praxis übernehmen Gefahrgutbeauftragte oft weitere Aufgaben, um die Sicherheit zu maximieren:

  • Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblättern.
  • Durchführung von Unterweisungen für Personen, die am Gefahrgutprozess im Unternehmen beteiligt sind.
  • Begleitung von Audits und Inspektionen durch Behörden.

Der Gb ist somit eine aktive Schnittstelle zwischen Gesetzgebung und betrieblicher Praxis, die Unfälle und Bußgelder verhindern soll.

Interner vs. Externer Gefahrgutbeauftragter

Unternehmen stehen vor der Entscheidung, einen internen Mitarbeitenden zu bestellen oder einen externen Dienstleister zu beauftragen. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile.

KriteriumInterner GefahrgutbeauftragterExterner Gefahrgutbeauftragter
📅 Verfügbarkeit Direkt vor Ort, schnelle Erreichbarkeit Oft nur nach Vereinbarung oder per Telefon/E-Mail
💰 Kosten Fixgehalt + Schulungskosten (einmalig) Variable Kosten (oft Pauschale oder Stundensatz)
🧠 Fachwissen Abhängig von der individuellen Expertise der Mitarbeitenden Breite Expertise durch Erfahrung in vielen Branchen / Netzwerk
🛠️ Ressourcen Bindet Kapazitäten der Mitarbeitenden für andere Aufgaben Entlastet das eigene Personal, Fokus auf Kernaufgaben
🤝 Akzeptanz & Objektivität „Betriebsblindheit“, Durchsetzungsschwierigkeiten Externe Perspektive, hohe Autorität, unparteiische Bewertung

Haftung & Bußgelder bei fehlender Bestellung/Pflichtverletzung

Die Nichtbestellung eines Gb, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist, oder das Versäumnis, die Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, hat Konsequenzen bzw. führen zu Ordnungswidrigkeiten (§10 GbV):

Ein Unternehmer handelt ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig (Beispiele):

  • Keinen Gefahrgutbeauftragten bestellt.
  • Nicht dafür sorgt, dass der Gb seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann.

Ein Gefahrgutbeauftragter handelt ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig (Beispiele):

  • Keine Aufzeichnungen über seine Überwachungstätigkeiten führt.
  • Keinen Jahresbericht erstellt bzw. Nicht vollständig erstellt.
  • Keinen Schulungsnachweis vorlegt.

Der Gefahrgutbeauftragte haftet nicht für die Handlungen der Mitarbeitenden des Unternehmens, z.B. wenn ein Gefahrzettel falsch geklebt wird.

Um sich über die genauen Strafen zu informieren, lohnt ein Blick in unseren Artikel: Bussgeldkatalog Gefahrgut: Diese Strafen drohen bei Verstößen im ADR-Transport.

So läuft die Zusammenarbeit mit einem externen Gefahrgutbeauftragten ab

Die Zusammenarbeit ist strukturiert und transparent. Der typische Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Bedarfsklärung: Das Unternehmen meldet seinen Bedarf (z.B. durch eine Anfrage). Der externe Gb prüft die aktuellen Tätigkeiten und Mengen.
  2. Angebot: Es folgt ein individuelles Angebot, das die Leistungen (z.B. Jahresbericht, Schulungen, Beratung) und die Kosten klar definiert.
  3. Bestellung: Nach Auftragserteilung erfolgt die formale Bestellung des externen Gb durch die Unternehmensleitung.
  4. Umsetzung: Der Gb übernimmt die Aufgaben, erstellt den Jahresbericht und steht für Fragen zur Verfügung.

Diese Struktur gewährleistet, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, ohne dass das eigene Personal überlastet wird.

Mehr Informationen zur Zusammenarbeit mit einem externen Partner finden Sie hier: Externer Gefahrgutbeauftragter.

SAFETY Fachteam
SAFETY Fachteam

Häufige Fragen im Kontext

Haftet ein externer Gefahrgutbeauftragter für Verstöße im Unternehmen? Nein, ein externer Gb haftet nicht für Verstöße, die von den Mitarbeitenden des Unternehmens begangen werden (z.B. fehlerhaftes Beförderungsdokument, falsches Bezetteln eines Versandstücks). Seine Haftung beschränkt sich auf Fehler im Zusammenhang mit seinen originären Aufgaben gemäß GbV (z.B. keine Erstellung des Jahresberichts, …).

Kann eine Person Gefahrgutbeauftragter für mehrere Unternehmen gleichzeitig sein? Ja, ein externer Gefahrgutbeauftragter kann für mehrere Unternehmen tätig sein, solange er die Kapazitäten hat, alle Pflichten (wie den Jahresbericht und die Überwachung) für jedes Unternehmen ordnungsgemäß zu erfüllen.

Deckt ein externer Gefahrgutbeauftragter Straße, Schiene und See gleichzeitig ab (ADR, RID, IMDG)? Das hängt von der Qualifikation ab. Ein Gb kann für mehrere Verkehrsträger qualifiziert sein, wenn er die entsprechenden Schulungen und Prüfungen für ADR (Straße), RID (Schiene) und IMDG (See) absolviert hat. Viele externe Anbieter bieten solche Kombi-Qualifikationen an.

Fazit: Sicher aufgestellt beim Thema ADR-Gefahrgutbeauftragter

Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist für Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, keine Option, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit. Ob intern oder extern – der Gb ist der Schlüssel zur Einhaltung der komplexen Vorschriften und zur Vermeidung hoher Bußgelder sowie Haftungsrisiken.

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie die Mengenschwellen überschreiten, und sich gegebenenfalls für eine qualifizierte Unterstützung entscheiden. Ein gut strukturierter Gefahrgutbeauftragter trägt maßgeblich zur Sicherheit im Transport und zum Schutz des Unternehmens bei.

Weitere Informationen für die Unternehmensleitung bekommen Sie in unserem Online Training: Gefahrgut fürs Management

* Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Text das generische Maskulinum verwendet. Damit sind selbstverständlich alle Geschlechter eingeschlossen.

Informationen zur Autorin

Veronika Feichtner

Gefahrgutbeauftragte

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