Was ist Gefahrgut? Gefahrgutklassen-Übersicht & Beispiele

Von Gefahrgut spricht man, wenn von bestimmten Stoffen oder Gegenständen Gefahren beim Transport ausgehen können.

Gefährliche Güter werden unter anderem bestimmten Gefahrgutklassen zugeordnet, damit sofort klar wird, ob ein Stoff z.B. giftig, ätzend oder ansteckungsgefährlich ist.

Um einen sicheren Transport dieser Güter zu gewährleisten, müssen die Mitarbeitenden einiges vorab beachten. Deswegen ist in den Gefahrgutregelwerken (z.B. ADR für die Straße) eine Unterweisungspflicht gefordert. In dieser Unterweisung werden die Mitarbeitenden hinsichtlich des Gefahrguttransports sensibilisiert und lernen so unter anderem die korrekte Kennzeichnung je nach Gefahrgutklasse oder die Dokumentation.

Definition Gefahrgut?

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG definiert es wie folgt:

Es “sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.”

Um die Beförderung möglichst sicher zu gestalten, gibt es bestimmte Vorschriften, die z.B. die Kennzeichnung der gefährlichen Güter (z.B. Gefahrzettel auf der Verpackung/dem Versandstück) und des Transportfahrzeugs/LKWs (z.B. mit Großzettel oder orangefarbener Tafel) regeln. Auf der Straße findet hier die Vorschrift ADR Anwendung.

Gefahrgutbeförderung ist lediglich die Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen. Die Beförderung gefährlicher Güter innerhalb Ihres Betriebsgeländes unterliegt nicht den Regelungen für Gefahrgüter.

Was gilt eigentlich als Gefahrgut? Einige Beispiele

Tagtäglich hantieren wir mit gefährlichen Gütern und nutzen diese. Denken Sie nur an Farbe, Reinigungsmittel, Kosmetik, Benzin und Kraftstoffe. Nicht zuletzt werden Batterien in Ihrem Handy oder Laptop als Gefahrgut eingestuft. Somit kann man bereits erkennen, dass Gefahrgut in den verschiedensten Branchen vorkommt, hier ein paar Beispiele:

  • Mineralölindustrie / Kraftstoffindustrie – Diesel, Benzin, Heizöl
  • Chemische Industrie – Lösungsmittel, Natronlauge
  • Farbstoffindustrie – Farbe, Lacke, Farbzubehör
  • Reinigungsmittelindustrie – Säuren und Laugen
  • Kosmetik- und Pharmaindustrie – Medikamente, Tabletten
  • Versandhandel – Lithium-Batterien in unterschiedlichen Kleingeräten, Kosmetika, uvm.

Gefahrgutklassen in der Übersicht

Gefahrgüter werden bei der Klassifizierung in neun Gefahrgutklassen plus zusätzliche Unterklassen eingeteilt. Je nach der gefährlichen Eigenschaft des Stoffes, Gemisches oder Gegenstands wird dieser einer Klasse zugeordnet. Es gibt auch gefährliche Güter mit mehreren Gefahren, diese werden einer Klasse als Hauptgefahr und ein-zwei weiteren Klassen als Nebengefahr zugeordnet.


Hier eine Übersicht der Klassen mit den jeweiligen Gefahrzetteln und Beispielen:

KlasseBeschreibungKennzeichenBeispiele
Klasse 1Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Kennzeichen Klasse 1Sprengstoff, Feuerwerkskörper
Klasse 22.1 Entzündbare Gase
2.2 Nicht entzündbare/nicht giftige Gase
2.3 Giftige Gase
Kennzeichen Klasse 2.12.1 Haarspray
2.2 Stickstoff
2.3 Chlor
Klasse 3Entzündbare flüssige StoffeKennzeichen Klasse 3Benzin, Farbe, Parfüm, Extrakte
Klasse 44.1 Entzündbare feste Stoffe
Selbstzersetzliche Stoffe
polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
4.2 Selbstentzündliche Stoffe
4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Kennzeichen Klasse 4.14.1 Streichhölzer
4.2 Metallspäne
4.3 Carbid
Klasse 55.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
5.2 Organische Peroxide
Kennzeichen Klasse 5.15.1 Wasserstoff-peroxid
5.2 Härter
Klasse 66.1 Giftige Stoffe
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
Kennzeichen Klasse 6.16.1 Schädlingsbekämpfungsmittel
6.2 Blutproben mit Viren
Klasse 7Radioaktive Stoffe Kennzeichen Klasse 7Uran
Klasse 8Ätzende Stoffe Kennzeichen Klasse 8Säuren, Laugen
Klasse 9Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Kennzeichen Klasse 9Umweltgefährdende Stoffe, Trockeneis, Lithium-Batterien

Wer ist am Gefahrgut-Prozess beteiligt?

In einem Unternehmen, welches Gefahrgüter produziert oder weitervertreibt, sind üblicherweise folgende Personengruppen am Gefahrgutprozess beteiligt: Personen, die für die Klassifizierung des Gefahrgutes verantwortlich sind, Personen, die verpacken; das Personal, das Verpackungen einkauft; Personal, das Beförderungspapiere erstellt; die Verladenden, Befördernden, Entladenden und Entleerenden; sowie empfangende oder fahrzeugführende Personen.

Bei Mitarbeitenden in gefahrgutbefördernden Unternehmen sollte Sicherheitsbewusstsein von Anfang an gefördert werden. Die Wichtigkeit ausreichend geschulten Personals sollte stets an erster Stelle stehen und besonders neue Mitarbeitende müssen fachgerecht in die Thematik eingeführt werden.

Schulung von am Gefahrgutprozess Beteiligten

Um den Transport der gefährlichen Güter möglichst sicher zu gestalten, hat Schulung eine hohe Priorität. In den Gefahrgutvorschriften ist deshalb eine Unterweisung der Mitarbeitenden geregelt. Die Schulung für den Straßentransport ist in Kapitel 1.3 des ADRs geregelt.

Neue Mitarbeitende, die noch nicht unterwiesen sind, dürfen nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person mitwirken. Eine vorschriftsmäßige Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse ergänzt werden, um stets über Änderungen der Vorschriften unterrichtet zu bleiben. Da es alle zwei Jahre Änderungen in den Regelwerken gibt, empfiehlt es sich ca. alle zwei Jahre an einer Gefahrgutschulung teilzunehmen, um auf dem Stand der aktuellen Gefahrgutregelwerke zu sein.

Ein Großteil der Mitarbeitenden eines Unternehmens, die am Gefahrgutprozess beteiligt sind, müssen entsprechend ihrer Verantwortlichkeit und Funktion eine Unterweisung über die Bestimmungen und Vorschriften erhalten, die für den Transport dieser Güter gelten. Geschultes Personal schützt das Unternehmen vor etwaigen Unfällen und Sanktionen.

Wir von SAFETY Training Plus bieten solche Unterweisungen sowohl in Präsenzschulungen als auch mittels unseres Online Trainings an.

Das Online Training bietet absolute Flexibilität, wodurch wesentlich mehr Mitarbeitende, unabhängig von Zeit und Ort, professionell ausgebildet werden können.

Aber auch andere Gefahrgutvorschriften fordern eine Unterweisung. So finden Sie im RID ebenfalls unter 1.3 die Unterweisungsvorschriften, wenn Personal Gefahrgut für die Schiene vorbereitet.

Im IMDG-Code (Gefahrgutvorschrift See) ist die Unterweisungspflicht ebenfalls in Kapitel 1.3 geregelt.

Und in der IATA-DGR, für den Versand per Luft, finden Sie diese unter 1.5 IATA-DGR.

Übersicht