Wiederholungsschulungen
Das ADR besagt, dass Unterweisungen in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse ergänzt werden müssen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen. Da sich das ADR alle zwei Jahre ändert, empfiehlt es sich, alle zwei Jahre an einer Schulung teilzunehmen. Zum 01.01.2023 tritt das ADR 2023 in Kraft. Das aktuell gültige ADR 2021 darf noch bis Ende Juni weiterverwendet werden, danach ist nur noch das ADR 2023 anzuwenden. Sehen Sie gerne auf Ihrem Zertifikat nach, ob Sie eine aktuelle Unterweisung besitzen.
Unterweisungspflicht nach 1.3 ADR
Das ADR ist die Gefahrgutvorschrift für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Hier ist in Kapitel 1.3 geregelt, dass alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, entsprechend ihren Aufgaben unterwiesen sein müssen. Von der Klassifizierung bis hin zur Verpackung, Verladung und Dokumentation gibt das ADR genaue Vorgaben, damit der Transport möglichst sicher durchgeführt werden kann. Wichtig ist, dass diese Unterweisungen vor Übernahmen der Gefahrgut-Tätigkeiten durchgeführt werden müssen. Eine nicht unterwiesene Person darf Gefahrgut-Tätigkeiten nur unter direkter Aufsicht einer unterwiesenen Person übernehmen.
Sollten Sie also neue Mitarbeitende haben, denken Sie daran, diese zu unterweisen bzw. unterweisen zu lassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Folgende Kurse basieren auf dem ADR