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IATA DGR Schulung Bericht 02 Blog

02 | Versand von Patienten­proben

Je nach Ansteckungspotential wird eine Patientenprobe Kategorie A, Kategorie B oder der Freistellung zugeordnet.

Befinden sich Krankheitserreger in der Probe?

Lautet hierbei die Antwort des Fachpersonals (z.B. Arzt/Ärztin) nein oder vermutlich nein, kann die Probe freigestellt werden.

Lautet die Antwort ja, wird je nach Erreger und Ansteckungspotential die Probe der Kategorie A bzw. der Kategorie B zugewiesen. Proben der Kategorie A müssen nach Maßgabe der Verpackungsanweisung P 620 verpackt werden. Es ist nicht erlaubt, diese Proben per Post zu versenden, sondern es muss ein spezialisierter Gefahrguttransport organisieret werden. Weiterhin ist für den Versand dieser Proben (mit Ausnahme von tierischen Stoffen) ein Sicherungsplan vorgeschrieben, der eingeführt und angewendet werden muss.

In P 620 ist zum Beispiel festgelegt, dass Verpackungen aus Innenverpackung und Außenverpackung bestehen. Hierbei werden Proben zunächst in

(i)              ein flüssigkeitsdichtes Primärgefäß

(ii)             eine flüssigkeitsdichte Sekundärverpackung

(iii)           mit saugfähigem Material zwischen Primär- und Sekundärverpackung (für die Aufnahme des gesamten Inhalts ausreichende Menge) eingesetzt. Es muss eine starre, bauartgeprüfte Außenverpackung verwendet werden.  

Proben der Kategorie B sind weniger ansteckungsgefährlich als Proben der Kategorie A. Dementsprechend sind die Verpackungs- und Transportvorschriften etwas erleichtert.

Als Verpackungsanweisung wird die P 650 angewendet. Diese besagt, dass die Verpackung aus mindestens drei Teilen bestehen muss: Primärgefäß, Sekundärverpackung und Außenverpackung. Ebenso regeln die Gefahrgutrichtlinien im Detail die richtige Kennzeichnung und Markierung, sowie bestimmte Anwendungen, z.B. gekühlte Proben und den Einsatz von Trockeneis.

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