Trockeneis ist ein vielseitiges Kühlmittel, das in zahlreichen Branchen Anwendung findet – von der Lebensmittelindustrie über die Medizin bis hin zur Veranstaltungsbranche. Doch was viele nicht wissen: Trockeneis unterliegt als Gefahrgut strengen Vorschriften und Regeln, welche dazu dienen die Sicherheit während des Transports zu erhöhen. Dieser Blogartikel erklärt Ihnen die wichtigsten Aspekte des Abschnitts 5.5.3 des ADR, der für Trockeneis eingehalten werden muss. So können Sie dieses sicher und rechtskonform auf der Straße versenden. Wir beleuchten die Gefahren, die korrekte Verpackung und Kennzeichnung sowie die notwendige Dokumentation von Trockeneis.
Ist Trockeneis Gefahrgut?
Ja, Trockeneis wird als Gefahrgut eingestuft. Gefahrgüter sind Stoffe oder Gegenstände, von denen während des Transports Gefahren ausgehen können.
Trockeneis, oder auch Kohlendioxid, fest, wird der UN-Nummer 1845 und der Klasse 9 zugeordnet. Diese Einstufung wurde aufgrund der potenziellen Gefahren, die von Trockeneis ausgehen, vorgenommen. Die rechtlichen Grundlagen für den Gefahrguttransport sind im Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) festgelegt.
Warum ist Trockeneis gefährlich?
Trockeneis birgt verschiedene Gefahren:
- Erstickungsgefahr: Trockeneis sublimiert, das heißt, es geht direkt vom festen in den gasförmigen Zustand über. Dabei entsteht Kohlendioxid (CO2), das in hohen Konzentrationen die Sauerstoffkonzentration in der Luft verdrängen und so zu Erstickung führen kann. Bereits eine CO2-Konzentration von über 5 % kann zu Atemnot und Bewusstlosigkeit führen.
- Kälteverbrennungen: Trockeneis hat eine Temperatur von -78,5 °C. Direkter Kontakt mit der Haut kann zu schweren Kälteverbrennungen führen, die mit normalen Verbrennungen vergleichbar sind.
- Druckaufbau: In geschlossenen Behältern kann das entstehende Gas zu einem gefährlichen Druckaufbau und zu explosionsähnlichen Ereignissen führen.
Abschnitt 5.5.3 des ADR: Wann gelten die ADR-Vorschriften für Trockeneis?
Im Kapitel 3.2, dem Verzeichnis der gefährlichen Güter des ADR, findet man unter dem Eintrag der UN-Nummer 1845 den Hinweis, dass Trockeneis auf der Straße nicht den Vorschriften unterliegt, mit Ausnahme des Abschnitts 5.5.3. Somit müssen beim Versand von Trockeneis auf der Straße immer die Vorgaben dieses Abschnitts eingehalten werden. Wir sehen uns diese Vorgaben nun im Detail an.
Trockeneis richtig verpacken: Sicherheitsregeln und Praxis-Tipps
Die Verpackung von Trockeneis muss gemäß Unterabschnitt 5.5.3.3 ADR besondere Vorgaben erfüllen. Wichtige Punkte sind:
- Versandstücke müssen in der Lage sein, sehr geringe Temperaturen standzuhalten. In der Praxis haben sich hierfür Styroporboxen bewährt.
- Verpackungen müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass Gas entweichen kann und ein Druckaufbau im Inneren verhindert wird. Verpackungen könnten sonst bersten. Kaufen Sie spezielle Boxen, die für den Transport von Trockeneis gedacht sind und halten Sie sich beim Verschließen der Boxen an die genauen Anweisungen (z.B. sollten Schlitze freigelassen werden).
- Die (gefährlichen) Güter, die durch das Trockeneis gekühlt werden, sollten durch dieses nicht beeinträchtigt oder geschwächt werden und sollten sich nach der Verflüchtigung nicht bewegen können. Spezielle Halterungen und Vorrichtungen haben sich hier in der Praxis bewährt.
Die korrekte Kennzeichnung bei Trockeneis: Versandstücke richtig kennzeichnen
Auch wenn der Abschnitt 5.5.3 des ADR gewisse Erleichterungen bietet, ist eine korrekte Kennzeichnung der Versandstücke unerlässlich. Versandstücke, die Trockeneis enthalten, müssen mit der Angabe “KOHLENDIOXID, FEST” oder “TROCKENEIS” gekennzeichnet sein. Bringen Sie zusätzlich noch “ALS KÜHLMITTEL” oder “ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL” an. Das Kennzeichen muss dauerhaft, lesbar und an einer leicht sichtbaren Stelle angebracht sein.
Trockeneis als Gefahrgut richtig dokumentieren: Die korrekten Angaben im Beförderungspapier
Das Beförderungsdokument oder ein sonstiges Begleitdokument (z.B. Ladungsmanifest oder CIM/CMR-Frachtbrief) im Zusammenhang mit der Beförderung, muss folgende Angaben enthalten:
- Die UN-Nummer (UN 1845)
- Die im Kapitel 3.2 angegebenen Benennung (z.B. Trockeneis)
- Gefolgt von dem Ausdruck “als Kühlmittel” oder “als Konditionierungsmittel”
Ein Beispiel:
“UN 1845 Kohlendioxid, fest, als Kühlmittel”
Das Beförderungspapier kann formlos sein.
Die korrekte Kennzeichnung bei Trockeneis: Fahrzeuge richtig kennzeichnen
Versandstücke, die Trockeneis der UN 1845 enthalten, müssen in gut belüftete Fahrzeuge oder Container verladen werden. Im Falle einer guten Belüftung ist eine Kennzeichnung der Fahrzeuge nicht erforderlich.
Nicht gut belüftete Fahrzeuge oder Container müssen an jedem Zugang an einer leicht einsehbaren Stelle mit dem Erstickungswarnkennzeichen versehen werden.
Sonderfälle: Wenn die gekühlte Ware selbst Gefahrgut ist
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die mit Trockeneis gekühlte Ware selbst als Gefahrgut eingestuft ist. In diesem Fall müssen zusätzlich zu den Vorschriften für Trockeneis auch die spezifischen Vorschriften für die gekühlte Ware eingehalten werden. Beispielsweise können zusätzliche Kennzeichnungen oder Verpackungsanforderungen erforderlich sein.
Unterweisung und Schulungspflichten: Wer muss was wissen?
Grundsätzlich ist eine Unterweisung nach 1.3 ADR beim Straßenversand von Trockeneis bei der Anwendung des Abschnitts 5.5.3 nicht zwingend erforderlich, da Trockeneis bis auf diesen Abschnitt von den Vorschriften befreit ist. Allerdings ist eine Unterweisung der Mitarbeitenden, die mit Trockeneis umgehen, dringend zu empfehlen. Diese sollte die Gefahren von Trockeneis, die korrekte Handhabung, Verpackung und Kennzeichnung sowie die Maßnahmen im Notfall umfassen. Wenn zusätzlich zu Trockeneis noch andere Gefahrgüter transportiert werden, wird eine ADR-Schulung jedoch Pflicht. Eine Schulung ist immer sinnvoll, um ein fundiertes Wissen über die Vorschriften zu gewährleisten und Fehler zu vermeiden. Informationen zu passenden Schulungen finden Sie hier:
Checkliste für Trockeneis Gefahrgut: Quick-Check vor dem Versand
Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Punkte vor dem Versand von Trockeneis beachtet haben:
Bitte swipen ➜
| Prüfpunkt | Erledigt? |
|---|---|
| Ist die Verpackung ausreichend belüftet, sodass kein Druckaufbau entstehen kann? | |
| Ist das Versandstück mit dem Hinweis “Trockeneis, als Kühlmittel” versehen? | |
| Ist auf dem Beförderungsdokument folgender Hinweis vorhanden: “UN 1845 Trockeneis, als Kühlmittel” | |
| Ist ein nicht gut belüftetes Fahrzeug ausreichend gekennzeichnet? | |
| Sind die Mitarbeitenden, die mit Trockeneis umgehen, ausreichend unterwiesen? |
Fazit: Trockeneis als Gefahrgut sicher und rechtskonform handhaben
Trockeneis ist ein nützliches Mittel zur Kühlung, das jedoch aufgrund seiner potenziellen Gefahren als Gefahrgut eingestuft wird. Die Einhaltung des Abschnitts 5.5.3 des ADR ist entscheidend, um einen sicheren und rechtskonformen Transport zu gewährleisten. Achten Sie auf die korrekte Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation und stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden ausreichend unterwiesen sind. So können Sie die Risiken minimieren und Unfälle vermeiden.