Bußgeldkatalog Gefahrgut: Diese Bußgelder drohen 2025 bei Verstößen im ADR-Transport
Der Transport von Gefahrgut ist mit hohen Sicherheitsanforderungen verbunden. Verstöße gegen die geltenden Vorschriften können nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern führen, sondern auch die Sicherheit von Menschen und Umwelt gefährden. Dieser Artikel gibt IHnen einen umfassenden Überblick über den aktualisierten Bußgeldkatalog 2025, typische Verstöße und wie Sie diese vermeiden können.
Wer ist vom Bußgeldkatalog betroffen und warum?
Die Beförderung gefährlicher Güter ist streng reguliert, um Unfälle und deren Folgen zu minimieren. Die rechtliche Grundlage bildet das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), umgesetzt in Deutschland durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).
Verstöße gegen diese Vorschriften sind nicht nur mit finanziellen Konsequenzen verbunden, sondern können auch zu Punkten in Flensburg und im schlimmsten Fall zu einem Fahrverbot führen. Die Missachtung der Vorschriften stellt eine erhebliche Gefährdung dar, die schwerwiegende Unfälle mit potenziell verheerenden Folgen zur Folge haben kann.
Der Bußgeldkatalog Gefahrgut 2025: Typische Verstöße und Bußgelder im Überblick
Der Bußgeldkatalog Gefahrgut listet eine Vielzahl von Verstößen auf, die mit unterschiedlichen Strafen geahndet werden. Dieser Bußgeldkatalog findet sich in der Anlage 7 der sogenannten RSEB, der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen. Im Juni 2025 wurde eine überarbeitete Version des Bußgeldkatalogs herausgegeben. Die Bußgelder wurden generell erhöht, teilweise um bis zu 50 %. Hier eine Übersicht über einige typische Beispiele (Stand: Juli 2025):
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Ordnungswidrigkeit, die darin besteht, dass | Bußgeld |
---|---|
Der Verlader die Ladung nicht ordnungsgemäß sichert; | 800 € (alt: 500 €) |
Der Fahrzeugführer die Ladung nicht ordnungsgemäß sichert; | 500 € (alt: 300 €) |
Der Verpacker eine Vorschrift über das Zusammenpacken nicht beachtet (z.B. gefährliche Reaktion nicht beachtet); | 1200 € (alt: 800 €) |
Der Absender den Beförderer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig informiert; | 600 € (alt: 500 €) |
Der Befüller nicht dafür sorgt, dass die Dichtheit einer Verschlusseinrichtung geprüft wird; | 800 € (alt: 500 €) |
Der Entlader sich nicht vergewissert, dass die richtigen Güter ausgeladen werden; | 1000 € (alt: 800 €) |
Der Betreiber eines Tankcontainers oder Schüttgut-Containers nicht dafür sorgt, dass der Tankcontainer/Schüttgut-Container der Bau- und Ausrüstungsvorschrift entspricht; | 2500 € (alt: 2000 €) |
Hinweis: Dies ist nur eine Auswahl. Detaillierte Informationen finden Sie im umfassenden Bußgeldkatalog der RSEB.
Wer haftet bei Verstößen?
Die Haftung bei Verstößen im Gefahrguttransport ist komplex und kann je nach Art des Verstoßes und der beteiligten Parteien unterschiedlich sein. Grundsätzlich können viele Beteiligte im Gefahrgutprozess zur Verantwortung gezogen werden. Hier eine Auswahl:
- Der Auftraggeber des Absenders. Dieser ist z.B. auch dafür verantwortlich, dass Sicherungspläne eingeführt und angewendet werden. Sonst droht eine Buße von 600 €.
- Der Absender. Dieser hat viele Pflichten und muss z.B. dafür sorgen, dass das Beförderungspapier erstellt wird. Bußgeldsatz bei Missachtung im Bereich von 250 bis 600 €.
- Der Beförderer. Dieser muss z.B. dafür sorgen, dass nur Fahrzeugführer mit einer gültigen Bescheinigung eingesetzt werden. Die Buße bei Missachtung liegt zwischen 150 bis 1000 €.
- Der Verlader: Dieser ist z.B. dafür verantwortlich, dass kein unvollständiges oder beschädigtes Versandstück übergeben wird. Bußgeldsätze bei Missachtung sind zwischen 350 bis 800 € möglich.
- Der Verpacker. In diesen Verantwortungsbereich fallen Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke. Bußgeldsätze bei Missachtung sind zwischen 350 bis 600 € möglich.
- Der Befüller. Eine Pflicht des Befüllers ist, nur zugelassene Tanks zu befüllen. Ist der Tank nicht zugelassen, kann dies mit einer Bußgeldhöhe von 1200 € geahndet werden.
- Der Fahrzeugführer. Wenn dieser das Rauchverbot nicht beachtet: Bußgeldsatz: 250 €.
- Besonderheit RID (Bahn): Der Reisende im Eisenbahnverkehr. Wenn eine Privatperson die Anwendung der Freistellungen bei der Beförderung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck oder in/auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) nach 1.1.3.8 RID nicht beachtet. Hier kann es zu einem Bußgeld in Höhe von 600 € kommen.
Weitere Beteiligte und deren Pflichten bzw. Ordnungswidrigkeiten können in Anlage 7 der RSEB eingesehen werden.
Wie lassen sich Bußgelder im Gefahrgutprozess vermeiden?
Die beste Strategie, um Bußgelder im Gefahrgutprozess zu vermeiden, ist die konsequente Einhaltung aller relevanten Vorschriften. Dies beginnt mit einer umfassenden Schulung aller beteiligten Mitarbeitenden. Regelmäßige Weiterbildungen sind unerlässlich, da sich die Vorschriften ändern können.
SAFETY Training Plus GmbH bietet ein breites Spektrum an gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen und Unterweisungen für verschiedene Beteiligte am Gefahrgutprozess, so z.B. Verpacker, Absender, Fahrer oder Verlader an. Unsere Kurse sind nach dem dreistufigen Konzept einer Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR aufgebaut, vermitteln das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um Fehler zu vermeiden und die Sicherheit im Gefahrguttransport zu gewährleisten.
Hier einige konkrete Maßnahmen, die Sie ergreifen können:
- Regelmäßige Schulungen: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden, die an der Versandvorbereitung von Gefahrgütern beteiligt sind, regelmäßig geschult werden.
- Sorgfältige Dokumentation: Erstellen Sie die gefahrgutrechtlich notwendigen Dokumente (wie ADR Beförderungspapier, ADR Checklisten, etc.) sorgfältig und halten Sie alle Dokumente, wie Sicherheitsdatenblätter, stets auf dem neuesten Stand.
- Korrekte Kennzeichnung/Bezettelung/Plakatierung: Achten Sie auf eine korrekte und vollständige Kennzeichnung der Versandstücke, Gasflaschen, Großpackmittel (IBC), Tanks wie Tankcontainer und Kesselwagen, Schüttgut-Container sowie auch bei Beförderungseinheiten.
- Ladungssicherung: Stellen Sie sicher, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist, um ein Verrutschen oder Herunterfallen von der Ladefläche des Fahrzeugs/LKWs zu verhindern.
- Überprüfung der Ausrüstung: Überprüfen Sie regelmäßig die Ausrüstung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit.
- Einhaltung der Vorschriften: Informieren Sie sich über die aktuellen Vorschriften und stellen Sie sicher, dass diese eingehalten werden. Beachten Sie, dass sich alle Vorschriften in einem regelmäßigen Zyklus ändern.
- Regelmäßige Überprüfungen: Führen Sie regelmäßige Überprüfungen Ihrer Gefahrgutprozesse durch und dokumentieren Sie sämtliche bestehende Gefahrgutpflichten. Berücksichtigen Sie dabei sowohl betriebsbedingte Änderungen als auch aktuelle Gesetzesänderungen und implementieren Sie diese.
Durch die Investition in Schulungen und die Implementierung eines umfassenden Gefahrgut- und Sicherheitsmanagementsystems können Sie das Risiko von Verstößen und Bußgeldern deutlich reduzieren.
Fazit: Der Bußgeldkatalog Gefahrgut – Vorschriften kennen & Risiken vermeiden
Der Bußgeldkatalog Gefahrgut ist ein wichtiges Instrument, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im Gefahrguttransport zu gewährleisten. Verstöße können teuer werden und im schlimmsten Fall die Sicherheit von Menschen und Umwelt gefährden.
Es ist daher unerlässlich, die relevanten Vorschriften zu kennen und konsequent umzusetzen. Um das Risiko von Bußgeldern zu minimieren und eine sichere Gefahrgutabwicklung zu gewährleisten, sind regelmäßige Schulungen, eine sorgfältige Dokumentation und ein umfassendes Gefahrgut- und Sicherheitsmanagementsystem unerlässlich.
Rechtlicher Hinweis: Die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit von Personen, Umwelt und Sachwerten. Verstöße können mit den aufgezeigten Bußgeldern geahndet werden.
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