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Beförderungspapier für Gefahrgut: Der ultimative Praxisleitfaden für sichere & rechtskonforme Transporte

Wer Gefahrgut auf der Straße transportiert, muss gesetzliche Vorgaben einhalten – und dazu gehört auch die Erstellung und Mitführung des Beförderungspapiers gemäß dem ADR. Doch was genau ist ein Beförderungspapier? Wann ist es erforderlich und welche Informationen müssen darin enthalten sein? Unser Praxisleitfaden beantwortet diese Fragen und gibt wertvolle Tipps für eine fehlerfreie Dokumentation. Unser Blogartikel befasst sich rein mit dem Beförderungspapier beim Gefahrgutversand auf der Straße. Die Dokumentation für den Luft- und Seeversand wird nicht behandelt.

Beförderungspapier gemäß ADR für Gefahrgut: Definition & Anwendungsbereiche

Was ist ein Beförderungspapier?

Ein Beförderungspapier ist ein gemäß dem ADR gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das alle relevanten Informationen zu einem Gefahrguttransport auf der Straße enthält. Dieses Dokument muss bei jeder Beförderung von Gefahrgut auf der Straße erstellt und mitgeführt werden. Nach dem deutschen nationalen Recht (GGVSEB, § 18 Absatz 1 Nummer 12) muss eine Kopie des Beförderungspapiers für einen Mindeszeitraum von 3 Monaten ab Ende der Beförderung aufbewahrt werden.

Warum ist ein Beförderungspapier beim Straßentransport von Gefahrgut erforderlich?

  • Dokumentation der relevanten Gefahrgutdaten: Das Beförderungspapier enthält Informationen über die Art und Menge des transportierten Gefahrguts. Dies ermöglicht den Behörden, Rettungskräften und anderen Beteiligten, im Falle eines Unfalls oder einer Panne schnell die Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Zudem erhalten die direkt beteiligten Personen wie Fahrer/Fahrerin, Verlader/Verladerin oder Empfänger/Empfängerin die relevanten Informationen zum Gefahrgut durch das Beförderungsdokument.
  • Kontrollen und Inspektionen: Während des Transports können Kontrollen durch Polizei oder andere Aufsichtsbehörden stattfinden. Das Beförderungspapier dient als Nachweis dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden und der Transport sicher durchgeführt wird.
  • Rechtliche Anforderungen: Das Gefahrgutrecht, insbesondere die Vorschriften des ADR, verlangt, dass beim Transport von Gefahrgut ein entsprechendes Beförderungspapier mitgeführt wird.

Wann ist ein Beförderungspapier für Gefahrgut notwendig und welche Ausnahmen gibt es?

Grundsätzlich ist ein Beförderungspapier gemäß dem ADR immer erforderlich, sobald Gefahrgut auf der Straße transportiert wird. Es gibt aber Ausnahmen. Anbei finden Sie einige Beispiele, bei welchen kein Beförderungspapier notwendig ist:

  • Beförderungen von gefährlichen Gütern durch Privatpersonen (Güter sind für privaten Gebrauch, Sport oder Freizeit bestimmt und einzelhandelsgerecht abgepackt; siehe ADR 1.1.3.1a)
  • Bei der Beförderung von Gefahrgütern, die in begrenzten Mengen (LQ) verpackt sind. Der Absender muss jedoch den Beförderer über die Bruttomasse der zu versendenden Güter in nachweisbarer Form informieren (siehe 3.4 ADR).
  • Bei der Beförderung von Gefahrgütern, die in freigestellten Mengen (EQ) verpackt sind (in Begleitdokument Anzahl und Vermerk „GEFÄHRLICHE GÜTER IN FREIGESTELLTEN MENGEN“ angeben) (siehe 3.5 ADR)
  • Bei dem Transport von Gütern, die gemäß dem ADR freigestellt werden können (Beispiele: freigestellte medzinische Proben, E-Bike mit eingebautem Akku, einzelhandelsgerecht abgepackte Medikamente, usw.)

Die wichtigsten Bestandteile eines Beförderungspapiers nach dem ADR

Was muss in einem Beförderungspapier für Gefahrgut stehen?

Für das Beförderungspapier gibt es keine strikte Formvorschrift. Allerdings fordert das ADR Informationen, die immer enthalten sein müssen und essenziell sind (siehe 5.4.1.1 ADR und Tabelle A, 3.2 ADR):

1.) UN-Nummer, 2.) offizielle Benennung, 3.) Nummer des/der Gefahrzettelmuster (Achtung hier gibt es Ausnahmen), 4.) Verpackungsgruppe, 5.) Tunnelbeschränkungscode, 6.) Anzahl der Versandstücke, 7.) Beschreibung der Versandstücke 8.) Gesamtmenge (l/kg) 9.) Name und Anschrift des Absenders 10.) Name und Anschrift des Empfängers

Gefahrgut Beförderungsdokument ADR

Beachten Sie hierbei, dass die Punkte 1 – 5 in der vorgeschriebenen Reihenfolge angegeben werden müssen.

Hier ein Beispiel der Punkte 1 – 5: UN 1098 ALLYLALKOHOL, 6.1 (3), VG I, (C/D)

Wichtige Information: Sobald Sie die 1000-Punkte-Regel anwenden, um von Erleichterungen zu profitieren (geringere Anforderungen an Fahrzeugausrüstung etc.) müssen sie die Gesamtmenge an Gefahrgut je Beförderungskategorie und die daraus resultierenden Punkte im Beförderungspapier eintragen. Es muss auf einen Blick ersichtlich sein, ob eine Beförderung bis 1000 Punkte durchgeführt wird.

Praktische Umsetzung: So erstellen Sie Ihr ADR Beförderungspapier fehlerfrei

Ausfüllen leicht gemacht: Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Gefahrgutangaben des zu versendenden gefährlichen Gutes finden Sie in der Tabelle A, Kapitel 3.2 ADR. Um Fehler zu vermeiden, empfehlen wir folgende Schritte:

  • Überprüfen Sie im ersten Schritt die UN Nummer / offizielle Benennung und Gefahrzettel.
  • Tragen Sie die richtige Verpackungsgruppe und den Tunnelbeschränkungscode ein.
  • Geben Sie die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke sowie die Gesamtmenge des Gefahrguts an.
  • Vergessen Sie nicht den Absender und Empfänger einzutragen.
  • Wenn Sie die Freistellung der 1000-Punkte-Regel anwenden möchten, müssen Sie zusätzlich noch die Gesamtmenge je Beförderungskategorie und die daraus resultierenden Punkte eintragen.

Besonderheiten

Für bestimmte Sendungen gibt es Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Hier ein paar Beispiele:

  • Bei Lithium-Batterien muss nicht die Nummer des Gefahrzettels 9A, sondern die Nummer der Klasse 9 angegeben werden.
  • Wenn Abfälle befördert werden, ist der offiziellen Benennung für die Beförderung der Ausdruck „ABFALL“ voranzustellen. Ein Beispie: UN 1230 ABFALL METHANOL, 3 (6.1), II, (D/E)
  • Werden umweltgefährdende Stoffe befördert, muss der Ausdruck „UMWELTGEFÄHRDEND“ oder „MEERESSCHADSTOFF/UMWELTGEFÄHRDEND“ ergänzt werden.

Häufige Fehler und Tipps zur Optimierung

Fehlende oder falsche Angaben

Eine unvollständige Dokumentation kann Bußgelder nach sich ziehen.

  • Prüfen Sie die Korrektheit aller Daten auf dem Beförderungspapier.
  • Verwenden Sie standardisierte Formulare (z.B. Mustervorlage eines Beförderungspapiers).
  • Werfen Sie bei Unsicherheiten einen Blick in das ADR unter 5.4 Dokumentation.

Informieren Sie sich über Sondervorschriften im ADR

Viele Transporte könnten durch eine sogenannten Sondervorschriften (SV) erleichtert werden. Bei korrekter Anwendung profitieren Sie somit von erleichterten Beförderungsbedingungen.

Digitalisierung im Gefahrgutverkehr: Elektronische Beförderungspapiere beim Straßenversand

Die Zukunft der Gefahrgutdokumentation

Anstelle eines Beförderungspapiers in Papierform darf ein Elektronisches Beförderungspapier gemäß dem ADR verwendet werden. Die Daten müssen jedoch während der Beförderung verfügbar sein und eine Identifizierung der Güter je Fahrzeug zulassen. Vorteile eines elektronischen Beförderungspapiers sind:

  • Reduzierung von Papieraufwand
  • Automatische Fehlerprüfung möglich
  • Automatische Archivierung möglich

Relevante Vorschriften

  • ADR-Vorschriften zur elektronischen Dokumentation (siehe 5.4.0.2 ADR)

Mehr Informationen zum Beförderungspapier finden Sie in unserer ADR Schulung:

Fazit: Mit dem richtigen Beförderungspapier zu mehr Sicherheit & Effizienz im Gefahrgutversand auf der Straße

Ein korrekt ausgefülltes Beförderungspapier ist entscheidend für sichere Gefahrguttransporte. Die Digitalisierung bietet dabei neue Möglichkeiten zur Optimierung.

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