Von Gefahrgut spricht man, wenn von bestimmten Stoffen oder Gegenständen Gefahren beim Transport ausgehen können.
Gefährliche Güter werden unter anderem bestimmten Gefahrgutklassen zugeordnet, damit sofort klar wird, ob ein Stoff z.B. giftig, ätzend oder ansteckungsgefährlich ist.
Um einen sicheren Transport dieser Güter zu gewährleisten, müssen die Mitarbeitenden einiges vorab beachten. Deswegen ist in den Gefahrgutregelwerken (z.B. ADR für die Straße) eine Unterweisungspflicht gefordert. In dieser Unterweisung werden die Mitarbeitenden hinsichtlich des Gefahrguttransports sensibilisiert und lernen so unter anderem die korrekte Kennzeichnung je nach Gefahrgutklasse und UN-Nummer oder die Dokumentation.
Unterschied Gefahrgut & Gefahrstoff: Das sollten Sie wissen
Oft werden die Begriffe Gefahrgut und Gefahrstoff gleichbedeutend verwendet, doch es gibt wichtige Unterschiede. Der Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut liegt im Anwendungsbereich und im gesetzlichen Kontext.
Definition Gefahrgut
Gefahrgut bezeichnet Güter, die beim Transport eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen können. Diese Gefahr ergibt sich aus den spezifischen Eigenschaften der Güter und den potenziellen Risiken, die während des Transports entstehen können.
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG definiert Gefahrgut wie folgt: Es “sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.”
Um die Beförderung möglichst sicher zu gestalten, gibt es bestimmte Gefahrgut-Vorschriften, die z.B. die Kennzeichnung und Bezettelung der gefährlichen Güter (z.B. Gefahrzettel auf der Verpackung/dem Versandstück) und des Transportfahrzeugs/LKWs (z.B. mit Großzettel oder orangefarbener Tafel) regeln. Je nach Beförderungsart gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen: ADR (Straße), RID (Schiene), IMDG (See), IATA-DGR (Luft).
Hinweis: Gefahrgutbeförderung ist lediglich die Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen. Die Beförderung gefährlicher Güter innerhalb Ihres Betriebsgeländes unterliegt nicht den Gefahrgutregelwerken.
Definition Gefahrstoff
Gefahrstoffe sind Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder toxischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können. Es geht hierbei um die Gefahr, die beim Umgang oder der Lagerung von diesem Stoff für eine Person ausgehen kann. Dies können z.B. giftige Dämpfe eines Reinigungsmittels sein. Die Dauer und das Ausmaß der Exposition gegenüber Gefahrstoffen ist hierbei ein sehr wichtiger Faktor. Exposition bezeichnet in der Arbeitsmedizin die Einwirkung eines schädlichen Stoffes oder Einflusses auf einen Menschen. Es geht darum, ob, wie lange und in welchem Ausmaß jemand einem Risiko (z. B. Chemikalien, Lärm, Strahlung) ausgesetzt ist.
Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen erfolgt in der Regel durch entsprechende Gefahrenpiktrogramme. Die Gefahrstoffverordnung regelt, welche Maßnahmen vom Arbeitgeber getroffen werden müssen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Hierbei wird besonders viel Wert auf eine Gefährungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen gelegt.
Was ist der Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?
Der wesentliche Unterschied liegt also im Fokus: Gefahrstoffe werden im Hinblick auf ihre Eigenschaften bei direktem Umgang bewertet, während Gefahrgut im Kontext des Transports und der damit verbundenen Risiken betrachtet wird. Ein Stoff kann gleichzeitig sowohl ein Gefahrstoff als auch ein Gefahrgut sein. Beispielsweise ist Benzin sowohl ein entzündlicher Gefahrstoff als auch ein Gefahrgut, das beim Transport besonderen Vorschriften unterliegt. Das Verständnis dieses Unterschiedes ist entscheidend für die korrekte Anwendung der relevanten Vorschriften und die Gewährleistung der Sicherheit.
Was gilt als Gefahrgut? – Branchen & Gefahrgut-Beispiele
Gefährliche Güter sind im Alltag allgegenwärtig und werden vielfältig eingesetzt. Beispiele hierfür sind Farben, Reinigungsmittel, Kosmetika, Benzin und Kraftstoffe. Auch Batterien in mobilen Geräten wie Handys und Laptops gelten als Gefahrgut. Dies verdeutlicht, dass der Umgang mit solchen Stoffen in zahlreichen Branchen und in vielfältiger Form relevant ist. Beim Transport, der Lagerung und dem Umgang mit diesen Gütern können gefährliche Situationen entstehen, weshalb strenge Vorschriften gelten, um die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen. Einige Beispiele für Gefahrgüter sind:
- Mineralölindustrie / Kraftstoffindustrie – Diesel, Benzin, Heizöl
- Chemische Industrie – Lösungsmittel, Natronlauge
- Farbstoffindustrie – Farbe, Lacke, Farbzubehör
- Reinigungsmittelindustrie – Säuren und Laugen
- Kosmetik- und Pharmaindustrie – Medikamente, Tabletten
- Versandhandel – Lithium-Batterien in unterschiedlichen Kleingeräten, Kosmetika, uvm.
Gefahrgutklassen in der Übersicht
Gefahrgüter werden bei der Klassifizierung in neun Gefahrgutklassen plus zusätzliche Unterklassen eingeteilt. Je nach der gefährlichen Eigenschaft des Stoffes, Gemisches oder Gegenstands wird dieser einer Klasse zugeordnet. Es gibt auch gefährliche Güter mit mehreren Gefahren, diese werden einer Klasse als Hauptgefahr und ein-zwei weiteren Klassen als Nebengefahr zugeordnet.
Hier eine Übersicht der Klassen mit den jeweiligen Gefahrzetteln und Beispielen:
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Klasse | Beschreibung | Gefahrzettel (ausgewählte Beispiele) | Beispiele |
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Klasse 1 | Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff | Sprengstoff, Feuerwerkskörper | |
Klasse 2 | 2.1 Entzündbare Gase 2.2 Nicht entzündbare/nicht giftige Gase 2.3 Giftige Gase | 2.1 Haarspray 2.2 Stickstoff 2.3 Chlor |
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Klasse 3 | Entzündbare flüssige Stoffe | Benzin, Farbe, Parfüm, Extrakte | |
Klasse 4 | 4.1 Entzündbare feste Stoffe Selbstzersetzliche Stoffe polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe 4.2 Selbstentzündliche Stoffe 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln | 4.1 Streichhölzer 4.2 Metallspäne 4.3 Carbid |
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Klasse 5 | 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe 5.2 Organische Peroxide | 5.1 Wasserstoff-peroxid 5.2 Härter |
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Klasse 6 | 6.1 Giftige Stoffe 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe | 6.1 Schädlingsbekämpfungsmittel 6.2 Blutproben mit Viren |
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Klasse 7 | Radioaktive Stoffe | Uran | |
Klasse 8 | Ätzende Stoffe | Säuren, Laugen | |
Klasse 9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände | Umweltgefährdende Stoffe, Trockeneis, Lithium-Batterien |
Wer ist am Gefahrgut-Prozess beteiligt?
In einem Unternehmen, welches Gefahrgüter produziert oder weitervertreibt, sind üblicherweise folgende Personengruppen am Gefahrgutprozess beteiligt:
- Personen, die für die Klassifizierung des Gefahrgutes verantwortlich sind
- Personen, die Gefahrgüter verpacken
- Personal, das Verpackungen einkauft
- Personal, das das Beförderungspapier erstellt
- verladende,
- befördernde,
- entladende,
- entleerende und
- empfangende Personen
- Person, die das Fahrzeug führt
Bei Mitarbeitenden in gefahrgutbefördernden Unternehmen sollte Sicherheitsbewusstsein von Anfang an gefördert werden. Die Wichtigkeit ausreichend geschulten Personals sollte stets an erster Stelle stehen und besonders neue Mitarbeitende müssen fachgerecht in die Thematik eingeführt werden.
Schulungspflicht: Das gilt für die Beteiligten an Gefahrgutprozessen
Um die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter zu gewährleisten, ist eine umfassende Schulung von Mitarbeitenden von hoher Bedeutung. Die einschlägigen Gefahrgutvorschriften schreiben daher eine entsprechende Unterweisung vor. Für den Straßentransport sind die Schulungsanforderungen in Kapitel 1.3 des ADR geregelt.
ADR Schulung 1.3Neue Mitarbeitende, die noch nicht unterwiesen sind, dürfen nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person mitwirken. Eine vorschriftsmäßige Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse ergänzt werden, um stets über Änderungen der Vorschriften unterrichtet zu bleiben. Da es alle zwei Jahre Änderungen in den Regelwerken gibt, empfiehlt es sich ca. alle zwei Jahre an einer Gefahrgutschulung teilzunehmen, um auf dem Stand der aktuellen Gefahrgutregelwerke zu sein.
Ein Großteil der Mitarbeitenden eines Unternehmens, die am Gefahrgutprozess beteiligt sind, müssen entsprechend ihrer Verantwortlichkeit und Funktion eine Unterweisung über die Bestimmungen und Vorschriften erhalten, die für den Transport dieser Güter gelten. Geschultes Personal schützt das Unternehmen vor etwaigen Unfällen und Sanktionen.
Wir von SAFETY Training Plus bieten solche Unterweisungen sowohl in Präsenzschulungen als auch mittels unseres Online Trainings an.
Das Online Training bietet absolute Flexibilität, wodurch wesentlich mehr Mitarbeitende, unabhängig von Zeit und Ort, professionell ausgebildet werden können.
Aber auch andere Gefahrgutvorschriften fordern eine Unterweisung. So finden Sie im RID ebenfalls unter 1.3 die Unterweisungsvorschriften, wenn Personal Gefahrgut für die Schiene vorbereitet.
RID Schulung 1.3Im IMDG-Code (Gefahrgutvorschrift See) ist die Unterweisungspflicht ebenfalls in Kapitel 1.3 geregelt.
IMDG Code SchulungUnd in der IATA-DGR, für den Versand per Luft, finden Sie diese unter 1.5 IATA-DGR.
IATA DGR Schulung