Icon Kanister - Verpackung

Die richtige Verpackung von Gefahrgut: Anforderungen & praktische Tipps

Beim Versand von Gefahrgut spielt die richtige Verpackung eine zentrale Rolle. Fehlerhafte oder unzureichende Verpackungen können nicht nur erhebliche Sicherheitsrisiken verursachen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei der Verpackung von Gefahrgut ankommt, welche Vorschriften gelten und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Warum ist die richtige Verpackung beim Gefahrguttransport so wichtig?

Die Verpackung von Gefahrgütern schützt nicht nur das Gut selbst, sondern auch Menschen, Umwelt und Sachgüter während der Beförderung. Fehlerhafte Verpackungen erhöhen das Risiko von Leckagen, Explosionen oder anderen gefährlichen Situationen. Zudem ist eine gesetzeskonforme Verpackung zwingend erforderlich, um Haftungsansprüche und Strafen zu vermeiden.

Abgrenzung zu herkömmlichen Verpackungen

Im Unterschied zu herkömmlichen Verpackungen müssen Gefahrgutverpackungen besonders robust und zertifiziert sein. Nur so können sie den Transportbelastungen (Temperaturschwankungen, Stöße, etc.) standhalten.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für Gefahrgutverpackungen?

Die gesetzlichen Anforderungen an die Verpackung von Gefahrgütern sind z.B. im ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) geregelt. Aber auch die Regelwerke zu den übrigen Verkehrsträgern (z.B. IATA-DGR, RID oder IMDG-Code) erklären in einem eigenen Teil bzw. Kapitel die Anforderungen an die Gefahrgutverpackung.

Eine ADR-Schulung wird dringend empfohlen, um rechtliche Sicherheit zu erlangen.

Was sind die Grundanforderungen an Verpackungen?

In Unterabschnitt 4.1.1.1 des ADR werden die Grundanforderungen an Gefahrgutverpackungen beschrieben.

  • Verpackungen müssen von guter Qualität sein.
  • Verpackungen müssen Stößen und Belastungen unter normalen Beförderungsbedingungen standhalten.
  • Das Austreten von Inhalt aus der versandfertigen Verpackung muss verhindert werden.
  • Verpackungen müssen gemäß Informationen vom Hersteller verschlossen werden.
  • Es dürfen sich keine gefährlichen Rückstände an der Außenseite der Verpackung befinden.

Verpackungsgruppen und die Qualität der Verpackung

Die Verpackungsgruppen sind Kategorien, die Gefahrgüter nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit für den Transport einteilen. Es gibt drei Verpackungsgruppen:

VerpackungsgruppeGefahrVerpackung
Ihohe GefahrX
IImittlere GefahrY
IIIgeringe GefahrZ
  • Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr

Die jeweilige Verpackungsgruppe für ein gefährliches Gut ist in der Spalte 4 der Tabelle A, dem sogenannten Verzeichnis der gefährlichen Güter, im ADR zu finden.

Je nach Verpackungsgruppe und somit Gefährlichkeit wird eine andere Gefahrgutverpackung gewählt. Ein Stoff der Verpackungsgruppe I, somit ein sehr gefährlicher Stoff, benötigt eine X-Codierte Gefahrgutverpackung. Ein Stoff der Verpackungsgruppe II eine Y-Codierte Gefahrgutverpackung und ein Stoff der Verpackungsgruppe III eine Z-Codierte Gefahrgutverpackung.

Die Verwendung einer höherwertigen Gefahrgutverpackung ist ebenfalls erlaubt. So dürfen zum Beispiel Stoffe der Verpackungsgruppe III nicht nur in die entsprechende Z-Codierte Gefahrgutverpackung, sondern auch in eine Y- oder X-Codierte Gefahrgutverpackung verpackt werden.

Wichtige Begriffe zum Verpacken

Definition gemäß ADR (Kapitel 1.2 / Begriffsbestimmungen):

Verpackung: Ein oder mehrere Gefäße und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Gefäße ihre Behältnis- und andere Sicherheitsfunktionen erfüllen können

Verpacker: Das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen, einschließ­lich Großverpackungen und Großpackmittel (IBC) einfüllt und gegebenenfalls die Ver­sandstücke zur Beförderung vorbereitet.

Im Gefahrgutrecht unterscheidet man grundsätzlich zwischen folgenden Verpackungen:

Verpackung aus Karton mit 2 Flaschen


Zusammengesetzte Verpackung

Hierbei werden Innenverpackungen (z.B. Glasflaschen) in eine Außenverpackung (z.B. Kiste aus Pappe) gegeben.

Kanister z.B. für Benzin


Einzelverpackung

Dies kann z.B. ein Kanister oder ein Fass sein, welches keine Außenverpackung benötigt und direkt versendet wird.

Palette mit mehreren Boxen und einer Umverpackung


Umverpackung

Zur leichteren Handhabung werden mehrere Versandstücke (z.B. Einzelverpackungen und zusammengesetzte Verpackungen) auf eine Palette gestellt und mit Schrumpffolie gesichert. Dies ist eine Umverpackung.

Die verschiedenen Verpackungsarten und ihre Einsatzbereiche

Für Gefahrgüter stehen verschiedene Verpackungsarten aus verschiedenen Werkstoffen zur Verfügung. Diese sind: Fass, Kanister, Kiste, Sack und die Kombinationsverpackung. Diese dürfen aus unterschiedlichen Werkstoffen, von Stahl bis hin zu Pappe oder Glas, sein.

In der untenstehenden Tabelle finden Sie einige Verpackungsarten und deren Einsatzbereiche:

VerpackungsartWerkstoff (Beispiele)EinsatzbereichDefinition
FassStahl, KunststoffFlüssige gefährliche StoffeUnter den Begriff „Fass“ fallen sowohl zylindrische Verpackungen, als auch runde Verpackungen mit kegelförmigen Hals
KanisterStahl, KunststoffKleine Mengen gefährlicher, flüssiger StoffeUnter den Begriff „Kanister“ fallen Verpackungen mit rechteckigem oder mehreckigem Querschnitt mit einer oder mehreren Öffnungen. Höchster Fassungsraum: 60 Liter
KistePappeSehr häufig verwendet. Üblicherweise in Form einer zusammengesetzten Verpackung mit z.B. Flaschen als Innenverpackungen.Unter diesen Begriff fallen rechteckige oder mehreckige vollwandige Verpackungen. In der Praxis sind diese bekannt als Gefahrgutkarton.

Verpackungscodes bei Gefahrgut: Aufbau und Bedeutung

Was bedeutet der Verpackungscode?

Jede Gefahrgutverpackung trägt eine spezielle Verpackungscodierung, die Informationen über Typ, Material und Prüfung enthält. Beispielsweise bedeutet „4G/Y12/S/25/D/BAM1234-ABC“:

  • 4G: Kiste aus Pappe
  • Y: Diese Verpackung ist zugelassen für Stoffe und Gegenstände der Verpackungsgruppe II und III
  • 12: Bruttohöchstmasse in kg: 12
  • S: Feste Stoffe / Innenverpackung
  • 25: Herstellungsjahr 2025
  • D: Deutschland
  • BAM: Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM)
  • 1234: Zulassungsnummer
  • ABC: Hersteller der Verpackung
verpackungsspezifikation Kanister
Verpackungsspezifikation Kanister

Wichtige Zusatzinformationen

Wo muss die Verpackungscodierung angebracht werden?

Alle Verpackungen die für eine Verwendung gemäß ADR/RID vorgesehen sind, müssen auf einem nicht abnehmbaren Bauteil mit folgender Kennzeichnung versehen sein:

  • 1. Symbol der Vereinten Nationen für Verpackungen bzw. Symbol „RID/ADR“ für Kombinationsverpackungen
  • 2. Verpackungscodierung

Prüfstellen und Zulassungen

Nur offiziell zugelassene Prüfstellen dürfen Gefahrgutverpackungen zertifizieren und codieren. Die Prüfung erfolgt über Bauartprüfungen und regelmäßige Wiederholungsprüfungen.

Zulassungsschein und Prüfzertifikat

Jede Gefahrgutverpackung verfügt über einen sogenannten Zulassungsschein. Fordern Sie beim Hersteller Ihrer Verpackung unbedingt den Zulassungsschein der Verpackung an. Dieser beinhaltet unter anderem exakte Informationen zur Handhabung der Verpackung.

Sie können dort zum Beispiel nachlesen, wie Sie die Verpackung ordnungsgemäß verschließen müssen, welche Innenverpackungen Sie verwenden dürfen und welche Art von Aufsaugmaterial notwendig ist.

Gefahrgut richtig verpacken: So gehen Sie vor

1. Gefahrgut identifizieren

Zuerst müssen Sie wissen, was Sie versenden: UN Nummer, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe (siehe Tabelle A, Verzeichnis der gefährlichen Güter ADR). Wurde das Gut bereits klassifiziert, werfen Sie einen Blick in Ihr Sicherheitsdatenblatt. Dieses enthält alle relevanten Informationen.

2. Zugelassene Verpackung wählen

Informationen zu Einzelverpackung oder zusammengesetzter Verpackung bekommen Sie aus den Verpackungsanweisungen des jeweiligen Regelwerks. Hier ist auch festgelegt, welche UN-zertifizierte Verpackung für Ihr Gefahrgut erlaubt ist (z.B. 4G, 3H1, etc.).

Die Verpackung muss unter anderem für den Aggregatszustand oder auch die Verpackunggruppe zugelassen sein.

3. Verpackung korrekt vorbereiten

Innenverpackungen dicht verschließen. Polsterung bei bruchgefährdetem Material (z.B. Glasflaschen). Absorptionsmaterial bei Flüssigkeiten. Außenverpackung sicher verschließen (z.B. Klebeband).

4. Kennzeichnung und Bezettelung

Es ist auf die richtige Kennzeichung (z.B. UN-Nummer) und Bezettelung (Gefahrzettel) der Verpackung zu achten. Je nach Verkehrsträger gibt es unterschiedliche Regelungen zu beachten.

Fazit: Gefahrgut richtig verpacken und sicher transportieren

Die richtige Verpackung von Gefahrgut ist essenziell für die Sicherheit, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und den Schutz der Umwelt. Achten Sie auf die korrekte Auswahl der Verpackung, eine vollständige Kennzeichnung und die Einhaltung aller Prüfanforderungen. Eine fundierte Schulung bietet die nötige Sicherheit für den Umgang mit gefährlichen Gütern.

Hier erfahren Sie mehr über Gefahrgutklassen und Beispiele.

Informationen zur Autorin

Author Profile Picture