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Batterieprüfung nach UN 38.3: Alles Wichtige für den sicheren Gefahrgutversand

Batterieprüfung gemäß dem UN Manual of Tests and Criteria nach UN 38.3: Alles Wichtige für den sicheren Gefahrgutversand

Ob im Smartphone, E-Bike oder Elektrofahrzeug – Lithiumbatterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch was viele nicht wissen: Beim Transport dieser leistungsstarken Energiespeicher gelten strenge Vorschriften. Die Batterieprüfung nach UN 38.3 ist dabei ein zentraler Bestandteil, um die Sicherheit auf dem Transportweg zu gewährleisten und eine entsprechende Zertifizierung zu erhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau geprüft wird, welche Batterien betroffen sind und was beim Versand zu beachten ist.

Was ist die Batterieprüfung nach UN 38.3 und warum ist sie so wichtig für den Gefahrgutversand?

Die UN 38.3 Batterieprüfung ist eine international gültige Vorschrift der Vereinten Nationen. Sie legt fest, dass Lithiumbatterien und -zellen vor dem Transport bestimmte Tests bestehen müssen, um ihre Sicherheit unter realen Transportbedingungen nachzuweisen. Die Testreihe besteht aus acht Tests. Dazu zählen unter anderem die Höhensimulation, Thermische Prüfung (Prüfung unter extremen Temperaturen), Überladung und erzwungene Entladung. Diese Tests minimieren das Risiko von Zwischenfällen wie Kurzschluss, Bränden oder Explosionen während des Transports. Für Unternehmen, die Lithiumbatterien versenden oder in Verkehr bringen, ist die Einhaltung dieser Anforderung gesetzlich verpflichtend. Nach den Gefahrgutvorschriften ADR/RID, dem IMDG-Code sowie den IATA-DGR ist das Vorliegen des Tests gemäß Abschnitt 38.3 eine zwingende Voraussetzung für den Transport.

Welche Batterien müssen nach UN 38.3 geprüft werden?

Grundsätzlich betrifft die Vorschrift alle Lithiumbatterien – sowohl wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterien als auch nicht-wiederaufladbare Lithium-Metall-Batterien. Die neuen Natrium-Ionen-Batterien, welche im Jahr 2025 in die Gefahrgutvorschriften mit neuen UN-Nummern aufgenommen wurden, benötigen den 38.3 Tests ebenfalls. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Batterien einzeln transportiert, in Geräten verbaut oder zusammen mit Geräten verpackt versendet werden. Ausnahmen gibt es nur in sehr speziellen Fällen – etwa für Prototypen einer Produktionsserie von höchstens 100 Batterien, welche zur Prüfung befördert werden, oder beim Transport beschädigter Batterien. Für die meisten Fälle gilt jedoch: Ein UN 38.3 Test ist für den Transport zwingend erforderlich.

Batterietest
Batterietest nach UN 38.3

Der Ablauf der UN 38.3 Batterieprüfung: Was geprüft wird und warum

Die Batterieprüfung nach UN 38.3 umfasst acht standardisierte Tests (T1 – T8), die typische Belastungen während eines Transports simulieren. Dazu gehören:

TestBeschreibung
T1 Altitude Simulation (Höhensimulation)
T2 Thermal Test (Thermische Prüfung)
T3 Vibration (Schwingung)
T4 Shock (Schlag)
T5 External Short Circuit (Äußerer Kurzschluss)
T6 Impact / Crush (Aufprall oder Quetschtest)
T7 Overcharge (Überladung)
T8 Forced Discharge (Erzwungene Entladung)

Welche Tests und mit wie vielen Lithiumbatterien/-Zellen oder Natrium-Ionen-Batterien/-Zellen diese durchzuführen sind, ist im UN Handbuch Kapitel 38.3 fest vorgeschrieben.

Diese Tests gewährleisten, dass nur zuverlässige und sichere Batterien und Zellen auf den Markt gelangen. Hersteller oder Prüfstellen dokumentieren die Ergebnisse in einem Prüfbericht. Die sogenannte Prüfzusammenfassung muss vom Hersteller und nachfolgendem Vertreiber zur Verfügung gestellt werden. Gemäß 2.2.9.1.7 ADR bedeutet der Begriff „zur Verfügung stellen“, dass Hersteller und nachfolgende Vertreiber sicherstellen, dass die Prüfzusammenfassung zugänglich ist, damit der Absender oder andere Personen in der Lieferkette die Einhaltung der Vorschriften bestätigen können.

Wer ist verantwortlich für die UN 38.3 Prüfung – Hersteller oder Versender?

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der UN 38.3 Batterieprüfung liegt in erster Linie beim Hersteller. Er muss sicherstellen, dass jede neue Batteriebaureihe getestet wird und die Ergebnisse dokumentiert sind. Dennoch haben auch Versender Pflichten: Wer Lithiumbatterien oder Natrium-Ionen-Batterien transportiert, muss sich vergewissern, dass diese korrekt geprüft und zertifiziert sind. Außerdem müssen die Batterien richtig verpackt und gekennzeichnet sein.

Für Mitarbeitende empfiehlt sich daher eine Schulung zur Gefahrgutregelung. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass es unterschiedliche Regelungen für den Versand von Batterien per Straße, Luft oder auf See gibt. Mehr dazu in unserem Beitrag Lithiumbatterien als Gefahrgut oder direkt in unseren Online Trainings: Schulung IATA DGR 1.6 (Luft)Lithium Batterien ADR (Straße) E-Bike-Akku (Straße)

Welche Nachweise zur UN 38.3 Batterieprüfung müssen beim Versand vorliegen?

Beim Versand von Lithiumbatterien muss die Prüfzusammenfassung (Test Summary) gem. UN 38.3.5 vorliegen. Dieser kurze Prüfbericht muss die vorgeschriebenen Informationen gem. 38.3.5 a) bis j) zur getesteten Batterie enthalten. Unter anderem sind dies die Angaben zur Lithiumbatterie bzw. Natrium-Ionen-Batterie, Testergebnisse des Prüflabors, Kontaktinformationen und Name und Titel der verantwortlichen Person. Die Prüfzusammenfassung muss dem Spediteur oder Empfänger auf Anfrage vorgelegt werden können und sollte leicht zugänglich sein. Einige Hersteller bieten die Prüfzusammenfassung digital zum Download an – ein wichtiger Punkt für alle, die regelmäßig Gefahrguttransporte abwickeln.

Batterietest
Prüfzusammenfassung

Was passiert, wenn die UN 38.3 Prüfung fehlt?

Fehlt der Nachweis über eine bestandene UN 38.3 Prüfung, drohen empfindliche Strafen – vom Bußgeld bis hin zum Transportverbot. Darüber hinaus kann die Versicherung im Schadensfall ihre Leistung verweigern. Deshalb sollten Unternehmen unbedingt sicherstellen, dass alle eingesetzten Batterien und Akkus ordnungsgemäß getestet wurden. Auch eine Zusammenarbeit mit seriösen Herstellern und geprüften Lieferketten ist essenziell.

Fazit: UN 38.3 für einen sicheren Transport

Die UN 38.3 Batterieprüfung ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines sicheren Gefahrguttransports mit Lithiumbatterien. Sie schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch die Lieferkette vor kostspieligen Schäden. Ob Hersteller, Versender oder Händler – alle Beteiligten sollten die Vorschrift ernst nehmen und die Vorgaben zur Prüfung, Nachweisführung und Dokumentation gewissenhaft umsetzen. Wer sich umfassend informieren oder schulen lassen möchte, findet weitere Infos auf unserer Seite zu Lithiumbatterien oder in unserem Blogbereich.

Informationen zu den Autor*innen

Johann Treffer

Gefahrgutbeauftragter

Dr. Franziska Feichtner

Gefahrgutbeauftragte

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