Erleichterung limited quantities im Gefahrgutrecht

Limited Quantities (LQ): Was bedeutet Gefahrgut in begrenzter Menge

Der Transport von Gefahrgut unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Es gibt jedoch Ausnahmen, die den Versand vereinfachen können. Eine dieser Ausnahmen betrifft die sogenannten Begrenzten Mengen oder auch Limited Quantities (LQ). In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen zur Definition, den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Umsetzung von LQ.

Wichtig: Dieser Artikel bezieht sich auf den Versand von LQ auf der Straße (ADR). Auf den Transport von LQ per Luft (nach IATA-DGR) wird nicht eingegangen.

Was sind Limited Quantities (LQ) bei Gefahrgut? – Definition

Der Begriff “LQ” bezeichnet eine Erleichterung vom Gefahrgutrecht. Das heißt, dass beim Transport gefährlicher Güter in kleinen Mengen vereinfachte Beförderungsbedingungen angewendet werden können. Diese Ausnahmeregelung erleichtert z.B. die Bezettelung der Gefahrgüter, sowie die Anforderungen an Fahrzeug und Fahrzeugführer, solange die transportierten Mengen unter bestimmten Grenzwerten bleiben.

Die LQ-Regelung kann sowohl im Straßentransport (gemäß ADR), Seetransport (gemäß IMDG-Code) und Lufttransport (gemäß IATA-DGR) angewendet werden. Das Ziel dieser Regelung ist es, den Transport geringer Mengen an Gefahrgut sicher, aber zugleich praxisgerechter zu gestalten.

Was sind die zulässigen Höchstmengen beim Versand in Begrenzten Mengen (LQ)?

Die zulässigen Höchstmengen je Innenverpackung sind in der Spalte 7a der Tabelle A (Kapitel 3.2 ADR) zu finden. Diese hängt z.B. von der Verpackungsgruppe ab. Steht dort eine “0”, ist die Beförderung nach LQ nicht erlaubt. Generell schankt die Menge zwischen 0 und 5 kg bzw. 5 L. Beispiele:

UN 1203 BENZIN (Klasse 3, Verpackungsgruppe II) Maximal 1 Liter pro Innenverpackung
UN 1760 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Gefahrgutklasse 8, Verpackungsgruppe I) LQ nicht erlaubt
UN 1760 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Gefahrgutklasse 8, Verpackungsgruppe III) Maximal 5 Liter pro Innenverpackung

Die gesamte Bruttomasse des Versandstücks darf 30 kg nicht überschreiten. Bei Trays darf die Gesamtbruttomasse des Versandstücks 20 kg nicht überschreiten.

Vorschriften und Kennzeichnung von Begrenzten Mengen

Welche Vorschriften gelten für Limited Quantities?

Obwohl beim Versand von Gefahrgütern in Begrenzten Mengen Erleichterungen angewendet werden dürfen, müssen gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu gehören:

  • Mengengrenzen: Höchstmenge des Stoffes je Innenverpackung und Gesamtbruttomasse des Versandstücks müssen die vorgegebenen Grenzen einhalten (siehe oben).
  • Verpackungsanforderungen: Die Verpackung besteht aus einer Innenverpackung, starrer Zwischenverpackung (nur bei flüssigen ätzenden Stoffen der Klasse 8, Verpackungsgruppe II in zerbrechlichen Innenverpackungen notwendig) und Außenverpackung.

Die Vorgaben zum Versand von Gefahrgütern in Begrenzten Mengen sind in Kapitel 3.4 (ADR) und den entsprechenden Abschnitten im IMDG-Code und IATA-DGR zu finden.

Kennzeichnungspflichten

➜ So kennzeichnen Sie Gefahrgüter

Für LQ gelten vereinfachte Anforderungen:

Kennzeichen Limited Quantities
  • Das Kennzeichen für Versandstücke, die begrenzte Mengen enthalten, muss einmal auf dem Versandstück angebracht werden: Das Kennzeichen hat die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats, wobei die oberen und unteren Teilbereiche, sowie die Randlinie schwarz sind.
  • Ausrichtungspfeile sind nur erforderlich, wenn Flüssigkeiten transportiert werden.

➜ So kennzeichnen Sie das Fahrzeug/die Beförderungseinheit

Nur Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Gesamtmenge von über 12 Tonnen müssen vorn und hinten mit dem LQ-Kennzeichen (Achtung: 250 mm x 250 mm) gekennzeichnet sein. Es kann auf diese Kennzeichnung verzichtet werden, wenn die beförderte Mengen 8 Tonnen nicht überschreitet.

Anforderungen für den Transport von Limited Quantities (LQ)

Voraussetzungen und Pflichten

Es gibt Erleichterungen hinsichtlich der Unterweisung des Fahrers/der Fahrerin. Beim Versand von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen reicht eine Unterweisung nach 1.3 ADR aus. Es muss keine ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Schein) vorliegen. Die Ladungssicherung der Güter muss durchgeführt werden.

Bei der Beförderung von LQ ist zusätzlich auch der Absender in der Verantwortung:

  • Ladungssicherung: Gefahrgut muss sicher im Fahrzeug verstaut werden (mittels Gurte, Netze, etc.).
  • Dokumentation: Beim Straßenversand ist kein Beförderungspapier notwendig, wenn nur LQ transportiert wird. Der Absender muss jedoch dem Beförderer die Bruttomasse der Versandstücke in nachweisbarer Form übermitteln.

Praktische Tipps für einen reibungslosen Straßenversand

  • Vorbereitung: Überprüfen Sie die Spalte 7a (Tabelle A, Kapitel 3.4 ADR), um sicherzugehen, dass Ihr Produkt als “LQ” transportiert werden kann.
  • Schulung: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden eine ADR-Schulung absolviert haben.
  • Transportplanung: Wählen Sie Spediteure, die Erfahrung mit dem Versand von LQ haben, um Verzögerungen zu vermeiden.

Tipp: Wir bieten praxisorientierte ADR-Schulungen als E-Learning an, welche den Umgang mit Gefahrgut und die Erleichterung “LQ” behandeln.

Fazit: Richtig Umgehen mit Gefahrgut in begrenzten Mengen (LQ)

Die LQ-Regelung erleichtert den Transport von Gefahrgut erheblich, erfordert aber dennoch Sorgfalt und die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Indem Sie die Vorschriften genau einhalten, sorgen Sie für Sicherheit und vermeiden unnötige Risiken.

Möchten Sie mehr über die ADR-Vorschriften oder andere Gefahrgutregelungen erfahren? Lesen Sie unseren Beitrag über die 1000-Punkte-Regel oder unseren Beitrag zu Excepted Quantities (EQ) – Freigestellten Mengen.

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