Darstellung eines Dokuments für eine schriftliche Weisung

Schriftliche Weisungen ADR – Pflichten, Inhalt und richtiges Handeln bei einem Unfall mit Gefahrgut

Schriftliche Weisungen nach ADR sind ein zentrales Element im Gefahrguttransport. Sie dienen dazu, im Falle eines Unfalls oder einer Notfallsituation klare Anweisungen für die Fahrzeugbesatzung bereitzuhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, was schriftliche Weisungen sind, wer sie bereitstellen muss und welche Pflichten damit verbunden sind. Zudem geben wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie im Falle eines Unfalls mit Gefahrgut zu handeln ist.

Was sind schriftliche Weisungen nach ADR?

Schriftliche Weisungen nach ADR sind detaillierte Anweisungen, die im Falle eines Unfalls oder einer Notfallsituation bei der Beförderung von Gefahrgut der Fahrzeugbesatzung helfen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Die schriftlichen Weisungen müssen während der Beförderung in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an einer leicht zugänglichen Stelle mitgeführt werden und müssen hinsichtlich Form und Inhalt dem Muster im ADR entsprechen. Mit dem neuen ADR 2027 werden die schriftlichen Weisungen geändert. Alle gedruckten Schriftlichen Weisungen müssen ausgetauscht werden. Es gibt eine Übergangsfrist. Bis zum 31.12.2027 darf die alte Version verwendet werden.

Wer ist verantwortlich – und wann sind die Schriftlichen Weisungen Pflicht?

Pflichten des Beförderers

Der Beförderer trägt die Hauptverantwortung für die Bereitstellung der schriftlichen Weisungen. Diese müssen in den Sprachen bereitgestellt werden, die alle Besatzungsmitglieder lesen und verstehen können. Zudem ist der Beförderer dafür verantwortlich, dass die Fahrzeugbesatzung den Inhalt und die Bedeutung der schriftlichen Weisungen versteht und diese richtig anwenden kann.

Pflichten der Fahrzeugbesatzung

Bevor die Fahrt beginnt, müssen sich die Besatzungsmitglieder über die transportierten gefährlichen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen zu den im Unfall- oder Notfall zu ergreifenden Maßnahmen einsehen.

Mitführpflicht ab der 1.000-Punkte-Regel

Die Mitführpflicht der schriftlichen Weisungen greift ab der 1.000-Punkte-Regel gemäß dem ADR. Das bedeutet, dass die Weisungen mitgeführt werden müssen, sobald es sich um einen vollgeregelten Gefahrguttransport (Beförderung von mehr als 1000 Punkte) handelt. Die orangefarbene Tafel ist hierbei aufgeklappt und der/die Fahrzeugführer/in benötigt einen Gefahrgutführerschein. Weitere Informationen zur Berechnung der Punkte finden Sie in unserem Artikel zur 1000-Punkte-Regel bei Gefahrgut.

Inhalt: Was muss in den schriftlichen Weisungen enthalten sein?

Die schriftlichen Weisungen müssen hinsichtlich Form und Inhalt dem Muster im ADR entsprechen und enthalten verschiedene Pflichtangaben, um im Notfall eine schnelle und sichere Reaktion zu ermöglichen. Dazu gehören:

  • Seite 1: Maßnahmen bei Unfall/Notfall: Schritt-für-Schritt-Anweisungen, was im Falle eines Unfalls zu tun ist, einschließlich Brandbekämpfung und Maßnahmen zur Verhinderung von Umweltverschmutzung.
  • Seiten 2 und 3: Zusätzliche Hinweise über die Gefahreneigenschaften nach Klassen aufgelistet: z.B. Brandgefahr, Giftigkeit oder Umweltrisiken. Weitere Hinweise: z.B. Schutz suchen, Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten.
  • Seite 4: Liste zur Pflichtausrüstung an Bord

Pflichtausrüstung laut 8.1.5 ADR

Neben den schriftlichen Weisungen muss auch die Pflichtausrüstung gemäß 8.1.5 ADR mitgeführt werden. Diese umfasst unter anderem einen Unterlegkeil je Fahrzeug, zwei selbststehende Warnzeichen, Warnwesten und andere Ausrüstungsgegenstände, die im Notfall benötigt werden. Weitere Informationen zur ADR-Ausstattung finden Sie in unserem Artikel zur richtigen ADR-Ausstattung für LKW-Transporter.

Was ist bei einem Unfall mit Gefahrgut zu tun?

Im Falle eines Unfalls mit Gefahrgut ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Hier sind die wichtigsten Schritte gemäß ADR:

Gefahrgutunfall-Checkliste für die Fahrzeugbesatzung:

Checkliste Unfall
Checkliste

Hinweis: Die aufgeführten Maßnahmen basieren auf den schriftlichen Weisungen, sind jedoch nicht vollumfänglich. Die Reihenfolge der Maßnahmen kann je nach Situation variieren.

  • Sicherheit zuerst: Die Fahrzeugbesatzung darf bei Unfall oder Notfall die folgenden Maßnahmen nur ausführen, sofern diese sicher durchführbar sind!
  • Bremssystem betätigen, Motor abstellen, Batterie trennen.
  • Zündquellen vermeiden, nicht rauchen!
  • Rettungskräfte alarmieren und die schriftlichen Weisungen / Beförderungspapier bei Ankunft bereithalten.
  • Warnweste anlegen und Warnzeichen aufstellen.
  • Ausgelaufene Stoffe nicht berühren oder einatmen.
  • Feuerlöscher für kleine Brände verwenden (Reifen, Bremsen, Motorraum) (Brände in Ladeabteilen nicht selbst bekämpfen!).
  • Bordausrüstung nutzen, um Austritt von Stoffen in Gewässer oder Kanalisation zu verhindern.
  • Unfallgebiet verlassen und Weisungen der Einsatzkräfte befolgen.

Fehlende oder fehlerhafte schriftliche Weisungen: Konsequenzen und Bußgelder

Fehlende oder fehlerhafte schriftliche Weisungen führen neben den unmittelbaren Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt zu Bußgeldern. Wenn der Beförderer der Fahrzeugbesatzung nicht oder nicht rechtzeitig die schriftlichen Weisungen übergibt oder nicht dafür sorgt, dass jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung diese verstehen oder richtig anwenden kann, wird dies mit einer Ordnungswidrigkeit von 350 Euro geahndet (siehe Bußgeldkatalog RSEB, laufende Nummer 38). Weitere Informationen zu den möglichen Strafen finden Sie in unserem Artikel zum Bußgeldkatalog Gefahrgut.

Wo erhalte ich die Schriftlichen Weisungen?

Die Schriftlichen Weisungen können auf der Seite der UNECE kostenlos in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden.

Fazit: Schriftliche Weisungen ADR rechtssicher umsetzen – so sind Fahrer/in und Unternehmen auf der sicheren Seite

Schriftliche Weisungen nach ADR sind ein unverzichtbares Element im Gefahrguttransport. Sie helfen der Fahrzeugbesatzung im Notfall schnell und sicher zu handeln und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Beförderer und Fahrer sollten sicherstellen, dass die Weisungen immer auf dem neuesten Stand sind und den aktuellen ADR-Vorgaben entsprechen. Weitere Informationen und Schulungen zur ADR-Beförderung finden Sie hier: ADR Schulung 1.3

Informationen zur Autorin

Dr. Franziska Feichtner

Gefahrgutbeauftragte

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