Warnweste als Teil der Fahrzeugausstattung

ADR-Ausrüstung für Lkw & Transporter: Fahrzeugausrüstung nach Vorschrift erklärt

Der Transport gefährlicher Güter unterliegt strengen Vorschriften – insbesondere was die ADR-Ausrüstung betrifft. Wer Gefahrgut mit dem Lkw oder Transporter befördert, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug korrekt ausgerüstet ist. In diesem Beitrag erklären wir, was laut ADR verpflichtend mitgeführt werden muss, wann welche Fahrzeugausrüstung notwendig ist und welche Strafen bei Verstößen drohen.

Feuerlöscher

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ADR-Ausrüstung beim Gefahrguttransport – Was bedeutet das und wann ist sie Pflicht?

Die ADR-Ausrüstung ist die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugausstattung für Transporte gefährlicher Güter auf der Straße. Die Grundlage bildet das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie auch die deutsche nationale Gefahrgutverordnung (GGVSEB). Diese Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge, die Gefahrgut transportieren. Dabei kommt es sowohl auf die Transportmenge als auch auf die Art der beförderten Gefahrgüter an. Abhängig von der Art des Transports – beispielsweise Stückguttransporte unter oder über der 1000-Punkte-Grenze – gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen hinsichtlich der ADR-Ausrüstung.

Welche Fahrzeugausrüstung ist laut ADR vorgeschrieben?

Im Teil 8 (Kapitel 8.1) des ADR findet man die Vorschriften für die Beförderungseinheit. Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen mitgeführt werden, wenn ein normaler Gefahrgutversand ohne Anwendung einer Freistellung durchgeführt wird.

Welche Feuerlöschausrüstung ist notwendig?

Feuerlöscher

Die Mindestanzahl der Feuerlöscher und deren Fassungsvermögen an Bord richtet sich nach der höchstzulässigen Masse der Beförderungseinheit. Ein Beispiel: Ein kleineres Fahrzeug mit 3,5 Tonnen oder weniger an höchstzulässiger Gesamtmasse, benötigt mindestens 2 Feuerlöscher mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 4 kg. LKWs mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als 7,5 Tonnen benötigen ebenfalls mindestens 2 Feuerlöscher mit einem Mindestgesamtfassungsvermögen von 12 kg je Beförderungseinheit.

Welche sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung gibt es?

Standardausstattung

  • Ein Unterlegkeil je Fahrzeug (Abmessung muss dem Durchmesser der Räder und der höchsten Gesamtmasse des Fahrzeugs angepasst sein)
  • Zwei selbststehende Warnzeichen

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung)

  • Warnweste
  • Tragbares Beleuchtungsgerät (keine Oberfläche aus Metall)
  • Schutzhandschuhe
  • Augenschutz (z.B. Schutzbrille)

Ausrüstung an Bord für bestimmte Gefahrgutklassen

  • Notfallfluchtmaske (= Atemschutz)(nur bei Gefahrzettel 2.3 oder 6.1) (für alle an Bord)
  • Schaufel, Kanalabdeckung, Auffangbehälter (für Gefahrzettel 3, 4.1, 4.3, 8, 9)
  • Augenspülflüssigkeit (für Gefahrzettel 3 bis 9)

Welche Begleitpapiere sind beim Gefahrguttransport mitzuführen?

  • Beförderungspapiere für alle beförderten gefährlichen Güter
  • Schriftliche Weisungen (in der Sprache der Fahrzeugbesatzung)
  • Lichtbildausweis für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung
  • Zulassungsbescheinigung für jede Beförderungseinheit (falls erforderlich)
  • Bescheinigung über Schulung des Fahrzeugführers (ADR-Bescheinigung)(falls erforderlich)
  • Kopie der Genehmigung der zuständigen Behörde (falls erforderlich)

Hinweis: Die erforderlichen Papiere müssen im Fahrerhaus mitgeführt werden

In unserer ADR 1.3 Schulung erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Fahrzeugausrüstung mit einer praktischen Checkliste:

Gefahrguttransport mit einer Freistellung oder vollgeregelter Transport von Stückgut: Unterschiede bei der Ausrüstungspflicht

Freistellung Handwerkerregelung

Wird Gefahrgut im Rahmen der Ausnahme Handwerkerregelung transportiert, muss hinsichtlich der mitgeführten Fahrzeugausrüstung gemäß ADR nichts beachtet werden. Dennoch ist eine Basisausrüstung sinnvoll und empfehlenswert (z.B. Feuerlöscher und PSA).

Freistellung „Transport bis 1000-Punkte“

Wird nur eine kleinere Menge an Gefahrgut transportiert, kann von der 1000 Punkte Regelung Gebrauch gemacht werden. Eine reduzierte Ausrüstung im Vergleich zum vollgeregelten Gefahrguttransport ist notwendig: ein tragbares Feuerlöschgerät mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg, Beförderungspapiere und tragbares Beleuchtungsgerät sind vorgeschrieben. Der/die Fahrer/in benötigt eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 des ADR. Dieser Schulungsnachweis muss jedoch nicht an Bord mitgeführt werden.

Transport von „LQ“

Beim Transport von in begrenzten Mengen (LQ) verpackte gefährliche Güter, kann man ebenfalls von Erleichterungen profitieren. Im Hinblick auf die Fahrzeugausrüstung gemäß Kapitel 8.1 des ADR muss nichts beachtet werden. Der/die Fahrer/in benötigt allerdings eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 des ADR, diese muss jedoch nicht an Bord sein. Aber auch hier ist ähnlich wie bei Anwendung der Handwerkerregelung, das Mitführen eines Feuerlöschers und persönlicher Schutzausrüstung für die eigene Sicherheit ist empfehlenswert.

Vollgeregelter Gefahrgutransport (Beförderung von mehr als 1000 Punkte)

Die gesamte Fahrzeugausrüstung gemäß Kapitel 8.1 ADR ist zu beachten (siehe oben): Feuerlöschausrüstung, Standardausrüstung Fahrzeug (Unterlegkeil, Warnzeichen), PSA (Warnweste, Schutzbrille,…), zusätzliche Ausrüstung bei bestimmten Klassen (z.B. Notfallfluchtmaske).

Fehlende ADR-Ausrüstung: Welche Strafen und Konsequenzen drohen?

Ein Verstoß gegen die ADR-Ausrüstungspflicht kann teuer werden. Eine Ordnungswidrigkeit, die darin besteht, dass die Beförderungseinheit nicht mit Feuerlöschgeräten ausgerüstet ist (Pflicht des Beförderers), wird mit 500 Euro geahndet. Zudem ist die Weiterfahrt untersagt (RSEB, Anlage 7, Bußgeldkatalog Lfd. Nr. 45.1).

Tipps zur richtigen Fahrzeugausstattung, Gefahrgutausrüstung und zur Schulung

Wer regelmäßig Gefahrgut transportiert, sollte nicht nur die gesetzliche Ausstattung mitführen, sondern darüber hinaus in ADR-Schulungen investieren. Die regelmäßige Kontrolle der Ausrüstung und der Dokumente sollte zur Routine gehören. Auch digitale Checklisten und Inventar-Apps können helfen, den Überblick zu behalten.

Fazit: Sicherer Transport mit der richtigen Fahrzeugausrüstung

Die richtige ADR-Ausrüstung ist gesetzlich vorgeschrieben – und entscheidend für Sicherheit und Haftung im Gefahrguttransport. Wer korrekt ausgerüstet ist, schützt nicht nur sich und andere, sondern vermeidet auch Bußgelder und Unfälle. Nutzen Sie unsere Checkliste als Hilfestellung und lassen Sie sich regelmäßig schulen!