In diesem Blogartikel erfahren Sie wichtige Informationen zur orangefarbenen Tafel (Umgangssprachlich auch oft orangefarbene Warntafel genannt) beim Gefahrguttransport. Sie lernen die Bedeutung und das Aussehen der Tafel kennen und erhalten hilfreiche Tipps, wann Sie die Tafel am Fahrzeug anbringen müssen.
Was bedeuten orangefarbene Tafeln an Fahrzeugen?
Die orangefarbene Tafel kennzeichnet Fahrzeuge, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren. Die Tafel enthält wichtige Informationen über die Art der Ladung und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Falle eines Unfalls. Rechtliche Grundlage sind die Gefahrgutvorschriften des ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Wie sehen die orangefarbenen Tafeln aus?
Aussehen und die verschiedenen Varianten
Die orangefarbenen Tafeln sind rechteckig (Höhe: 30 cm x Grundlinie: 40 cm) und haben eine schwarze Umrandung (15 mm Breite). In der Mitte darf die Tafel durch einen schwarzen Strich unterteilt sein. Das Material der Tafel muss witterungsbeständig sein und eine dauerhafte Kennzeichnung gewährleisten. Die Tafel darf sich auch nach einer Feuereinwirkung von 15 min nicht von der Befestigung lösen (siehe 5.3.2.2.1 ADR). Die Tafeln können entwender fest angebracht oder klappbar sein. Sie sind leer oder zeigen Nummern, je nach Art des Transports.
Die Bedeutung einer leeren orangefarbenen Tafel
Ist eine leere orangefarbene Tafel (vollflächig orange und ohne Nummern darauf) an dem Fahrzeug zu finden, signalisiert dies einen Gefahrguttransport von Stückgut. Das heißt, das Fahrzeug transportiert gefährliche Güter, die als einzelne „Stücke“ gehandhabt und transportiert werden können (zB. Kisten, Fässer, Kanister).
Die Bedeutung der Zahlen auf der orangefarbenen Tafel im Überblick
Im Gegensatz zur leeren orangefarbenen Tafel, gibt es eine mit angebrachten Ziffern. Diese Tafel ist bei unverpackten gefährlichen Gütern, wie z.B. bei Tankfahrzeugen vorgeschrieben. Oben auf der Tafel findet man die sogenannte „Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr“. Diese besteht aus 2 oder 3 Ziffern für Stoffe der Klassen 2 bis 9. Wird der Buchstaben „X“ vorangestellt, ist dies ein Zeichen dafür, dass der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert.
Dies ist ein wichtiges Signal für Einsatz- und Hilfskräfte im Falle eines Unfalls. Unter 5.3.2.3.1 ADR findet man die Ziffern und die allgemeinen Gefahren, auf welche diese verweisen:
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Ziffer | Gefahr |
---|---|
2 | Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion |
3 | Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff |
4 | Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff |
5 | Oxidierende (brandfördernde) Wirkung |
6 | Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr |
7 | Radioaktivität |
8 | Ätzwirkung |
9 | Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion |
Wird eine Ziffer verdoppelt, weist dies auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin. Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend mit einer Ziffer angegeben werden kann, wird hier eine 0 ergänzt. Ein Beispiel: 60 bedeutet ein „giftiger oder schwach giftiger Stoff“; ist die 66 angegeben bedeutet dies ein „sehr giftiger Stoff“. Es gibt aber auch Nummern, die eine spezielle Bedeutung haben. Diese sind unter 5.3.2.3.2 des ADR nachzuschlagen. Unten auf der Tafel ist die UN-Nummer abgebildet. Sie besteht aus 4 Ziffern und kennzeichnet ein gefährliches Gut.
Anbringung und Position am Fahrzeug
Die orangefarbenen Tafeln müssen deutlich sichtbar an der Vorder- und Rückseite von Beförderungseinheiten angebracht werden, wenn diese gefährliche Güter transportieren (siehe 5.3.2.1.1 ADR). Abhängig vom Fahrzeugtyp und der Art der Ladung müssen verschiedene Vorschriften für das Anbringen der orangefarbenen Tafel zusätzlich beachtet werden. Berücksichtigen Sie bitte die ADR-Vorschriften in Ihrem spezifischen Fall. Orangefarbene Tafeln, die sich nicht auf die beförderten gefährlichen Güter oder deren Reste beziehen, müssen entfernt oder verdeckt werden.
In welchen Fällen müssen orangefarbene Tafeln angebracht werden und welche Ausnahmen gibt es?
Das Anbringen von leeren orangefarbenen Tafeln ist erforderlich, wenn die beförderte Gefahrgutmenge eine bestimmte Grenze überschreitet (siehe 1.1.3.6 ADR). Die 1000-Punkte-Regel bestimmt, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht. Überschreiten Ihre zu transportierenden Gefahrgüter die 1000 Punkte, müssen Sie die orangefarbene Tafel anbringen.
In diesen Fällen müssen Sie keine orangefarbene Tafel anbringen (Beispiele):
- Beförderung von Gefahrgütern, welche kleiner oder gleich 1000 Punkte liegen.
- Beförderung von Gefahrgut in begrenzten Mengen (LQ).
- Beförderung von Gefahrgut in freigestellten Mengen (EQ).
Beachten Sie: Die 1000-Punkte Freistellung ist nur für den Transport von Stückgut möglich. Tankcontainer und Tankfahrzeuge müssen immer mit der orangefarbenen Tafel mit Ziffern gekennzeichnet werden.
Welche Strafen oder Konsequenzen drohen bei fehlenden Tafeln?
Fehlende oder falsch angebrachte Tafeln können zu Bußgeldern führen. Nach dem Bußgeldkatalog (Anlage 7, RSEB in Verbindung mit §37, Abs.1, Nr 4p GGVSEB) müssen bei der Ordnungswidrigkeit „orangefarbene Tafel nicht angebracht“ 500 Euro gezahlt werden.
Fazit: Den richtigen Umgang mit orangefarbenen Tafeln beachten
Orangefarbene Tafeln sind für den sicheren Gefahrguttransport unerlässlich. So ist für alle Verkehrsteilnehmenden und Sicherheitskräfte sofort ersichtlich, dass in einem Fahrzeug Gefahrgut transportiert wird. Beim Transport von Tankfahrzeugen oder Tankcontainern erhält man zusätzlich über die Zahlen weitere Informationen zum transportierten Gut. Dieses Wissen ist zum Beispiel für Löscharbeiten sehr hilfreich.
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