Was ist der Tunnelbeschränkungscode?
Der Tunnelbeschränkungscode (TBC) oder „Tunnelcode“ ist ein international festgelegter Code, der in den ADR-Vorschriften (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) verwendet wird. Der Code gibt an, welche Gefahrgüter in bestimmten Straßentunneln transportiert werden dürfen und welche nicht. Diese Codes dienen dazu, die Sicherheit im Falle eines Unfalls oder einer Notlage im Tunnel zu erhöhen, indem sie den Transport von besonders gefährlichen Gütern in bestimmten Tunneln einschränken oder verbieten.
Warum gibt es einen Tunnelbeschränkungscode?
Da bestimmte Gefahrgüter ein erhöhtes Risiko für Unfälle, Brände oder Explosionen darstellen, ist es wichtig, diese Gefahren zu kontrollieren und den Zugang zu Tunneln entsprechend den Risiken zu regulieren. Als Reaktion auf schwere Unfälle in Tunneln mit Gefahrgütern in der Vergangenheit, wurden im ADR 2007 einheitliche Regelungen für Tunnelbeschränkungen bei Gefahrguttransporten eingeführt. Das heißt, dass Beförderungseinheiten, die Gefahrgüter mit hohem Risiko transportieren, einem Durchfahrtsverbot durch Tunnel unterliegen können.
Die 5 Tunnelkategorien im Überblick
Die Tunnelkategorien reichen von A bis E, wobei A keine Einschränkungen für Gefahrgut enthält und E die strengsten Auflagen besitzt. Eine detaillierte Übersicht zeigt die wichtigsten Merkmale (gemäß ADR 1.9.5.2.2):
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Tunnelkategorie | Beschreibung | Gefahrenpotenzial | Zulässige Gefahrgüter |
---|---|---|---|
A | Keine Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter. | Niedrig | Alle |
B | Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter, die zu einer sehr großen Explosion führen können. | Erhöht | Viele, ausgenommen z.B. UN 3529 (Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbares Gas) |
C | Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter, die zu einer sehr großen Explosion, einer großen Explosion oder einem umfangreichen Freiwerden giftiger Stoffe führen können. | Hoch | Eingeschränkte Menge an Gefahrgütern |
D | Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter, die zu einer sehr großen Explosion, einer großen Explosion, einem umfangreichen Freiwerden giftiger Stoffe oder einem großen Brand führen können. | Sehr hoch | Wenige Gefahrgüter |
E | Beschränkungen für die Beförderung aller gefährlichen Güter mit Ausnahmen (siehe Spalte zulässige Gefahrgüter). | Extrem hoch | Keine Gefahrgüter; Ausnahmen: in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (15) ist «(–)» angegeben oder Transport von LQ (sofern die Bruttogesamtmasse der gefährlichen Güter 8 Tonnen nicht überschreitet) |
Wichtig zu beachten: Bei dem Transport von LQ (in begrenzten Mengen verpackter gefährlicher Güter) spielt das Ladungsgewicht bei der Tunneldurchfahrt eine Rolle. Überschreiten die beförderten Mengen eine Bruttogesamtmasse von 8 Tonnen, muss das Fahrzeug gekennzeichnet werden und die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E ist verboten.
So wird die Tunnelkategorie festgelegt – Regeln
Es ist die Aufgabe der zuständigen Behörde den Straßentunnel eine Tunnelkategorie zuzuordnen. Dabei spielen die Tunneleigenschaften, Risikoeinschätzung und Eignung alternativer Strecken eine Rolle. Es können auch mehrere Tunnelkategorien für einen Tunnel festgelegt werden, z.B. je nach Wochentag oder Uhrzeit. Anhand von drei Hauptgefahren werden Tunnel kategorisiert (siehe 1.9.5.2 ADR):
- Explosionen
- Freiwerden giftiger Gase oder flüchtiger giftiger flüssiger Stoffe
- Brände
Tunnelbeschränkungscode – Fundstellen im ADR
Jedem Gefahrgut wird im ADR ein Tunnelbeschränkungscode zugeordnet. Dieser Code ist für jedes Gefahrgut im Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (15) zu finden. Zusätzlich findet man eine Auflistung aller Codes in der Tabelle 8.6.4 im ADR. Wichtig zu wissen: Es wird zwischen der Beförderung in Tanks und sonstiger Beförderung (z.B. von Stückgut oder loser Schüttung) unterschieden. Generell gibt es mehr Beschränkungen bei der Beförderung in Tanks.
Beispiele für Tunnelbeschränkungscodes nach ADR 8.6.4:
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Code: B/D |
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Code C5000D: | Beförderungen, bei denen die Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit
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Tunnelbeschränkungscode in der Praxis – Was bedeutet das für den Transport?
Das müssen Transportunternehmen beachten
Transportunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge korrekt gekennzeichnet sind und alle erforderlichen Beförderungspapiere mitgeführt werden. Der Tunnelbeschränkungscode der mitgeführten Gefahrgüter muss im Beförderungspapier aufgeführt sein. Bei Missachtung drohen hohe Strafen und Bußgelder. Transportunternehmen müssen die Routen so planen, dass sie nur durch Tunnel fahren, die gemäß ihrer geladenen Gefahrgüter zur Durchfahrt erlaubt sind. Dies erfordert eine genaue Planung und teilweise eine alternative Streckenplanung, damit Tunnel umfahren werden können.
Das müssen Fahrer/Fahrerinnen beachten
Rechtzeitig vor Einfahrt der Tunnel wird die Kategorie des Tunnels mittels eines Straßenverkehrszeichens angegeben, damit noch eine alternative Route gewählt werden kann. Die Tunnelkategorien werden dabei durch die Buchstaben B bis E auf Zusatztafeln zum Verkehrszeichen 261 (Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern) angegeben. Der Fahrer/die Fahrerin sollte im Optimalfall bereits vor Fahrtantritt informiert sein, welche Tunnel durchfahren werden können und welche nicht. Eine Liste der Tunnel in Deutschland mit deren Kategorien und Umleitungen ist auf der Internetseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu finden.
Kennzeichnung und Dokumentation
Der Tunnelbeschränkungscode muss in das Beförderungspapier eingetragen werden. Ein Beispiel: UN 1098 ALLYLALKOHOL, 6.1 (3), VG I, (C/D).
Wird das Gefahrgut in einem Tank transportiert, ist die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie C, D und E verboten. Bei sonstigen Beförderungen (z.B. als Stückgut in Fässern) ist die Durchfahrt durch die Tunnel D und E verboten.
Welche Strafen drohen bei Missachtung der Tunnelbeschränkungscodes?
Wenn der Tunnelbeschränkungscode im Beförderungspapier fehlt, ist in Deutschland nach dem Bußgeldkataglog der RSEB mit einer Strafe von bis zu 500 Euro zu rechnen. Missachtet ein Fahrer den Tunnelbeschränkungscode und fährt unerlaubterweise durch den Tunnel, wird ebenfalls ein Bußgeld von 500 Euro fällig (Fundstelle: GGBVSEB § 28 Nr. 2 in Verbindung mit RSEB, Anlage 7, laufende Nummer 236)
Fazit: Tunnelbeschränkungscodes nach ADR für einen sicheren Gefahrguttransport
Tunnelbeschränkungscodes spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit im Gefahrguttransport durch Straßentunnel. Transportunternehmen müssen sich über die geltenden Regelungen bewusst sein und diese strikt einhalten.
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