Die Handwerkerregelung erlaubt bestimmten Betrieben, Gefahrgut unter vereinfachten Bedingungen zu transportieren – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer als Handwerker:in unterwegs ist, sollte genau wissen, was erlaubt ist – und was nicht. In diesem Beitrag klären wir kompakt die wichtigsten Regeln und Ausnahmen.
Was ist die Handwerkerregelung und für wen gilt sie?
Die umgangssprachlich sogenannte Handwerkerregelung gemäß 1.1.3.1 c) ADR gehört zu den Freistellungen im ADR. Sie bewirkt, dass bestimmte Vorschriften des ADR nicht zur Anwendung kommen. Die Regelung betrifft Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden. Ein Beispiel ist der Transport von Gefahrgütern, die unmittelbar zur Arbeit benötigt werden, wie z.B. Farben im Fahrzeug eines Malers auf dem Weg zur Baustelle. Das ADR nennt hier generell Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten.
Wann gilt die Handwerkerregelung nicht?
Es ist zu beachten, dass die Handwerkerregelung nicht bei Fahrten zur internen oder externen Versorgung angewendet werden darf. Sollten Sie einen Kunden mit Gütern beliefern, können Sie diese Freistellung also nicht anwenden. Auch darf die Freistellung nicht bei Klasse 7 – radioaktive Stoffe – angewendet werden.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um von der Handwerkerregelung Gebrauch zu machen?
Die Handwerkerregelung ist an klare Voraussetzungen geknüpft:
- Transport erfolgt im Rahmen der betrieblichen Haupttätigkeit (Gefahrgut dient unmittelbar der Ausübung der Tätigkeit). Hier sind einige Beispiele: Farbe im Fahrzeug des Malers / Sauerstoffflaschen im Fahrzeug eines Schweißers / Lithium-Ionen-Akkus für Betrieb elektronischer Geräte inkl. Ersatzakkus auf einer Baustelle (z.B. Akku-Bohrer) / Kraftstoff für die Befüllung von Arbeitsgeräten
- Menge von 450 Liter je Versandstück wird nicht überschritten
- Menge gemäß 1.1.3.6 (1000 Punkte) wird nicht überschritten
- Es müssen Maßnahmen getroffen werden, die ein Freiwerden des Inhalts verhindern
- Einhaltung allgemeiner Verpackungsvorschriften
Welche Erleichterungen habe ich bei der Anwendung der Handwerkerregelung?
Von diesen Anforderungen sind Sie befreit:
- Keine Kennzeichnung und Bezettelung nach ADR/RID (von Versandstücken und Fahrzeugen)
- Keine Bauartgeprüften Verpackungen
- Kein Beförderungspapier
- Keine Fahrzeugausrüstung nach ADR, z.B. Feuerlöscher
- Keine Unterweisung nach 1.3 ADR
- Es ist keine besondere Zulassung Ihres Fahrzeugs erforderlich – Sie dürfen das Material in Ihrem Firmenwagen oder Transporter transportieren
Diese Maßnahmen sind erforderlich:
- Verwendung sicherer Verschlüsse für Flüssigkeiten und Feststoffe
- Bei Gasen Schutzkappe anbringen
- Ladungssicherung (Formschluss, Kraftschluss durch z.B. Netze, Haltevorrichtungen mit Gurten)
Vor- und Nachteile der Handwerkerregelung
Vorteile für Handwerksbetriebe
- Erleichterte Bedingungen im Vergleich zum vollgeregelten Transport von Gefahrgut gemäß ADR
- Keine Unterweisung nach ADR 1.3 erforderlich
- Flexibler Gefahrguttransport
Risiken bei falscher Anwendung
- Verstoß gegen die Gefahrgutvorschriften (Mengengrenzen müssen beachtet werden)
- Haftungsrisiken im Schadensfall
- Gefährdung von Personal und Umwelt
Deshalb: Im Zweifel lieber nachschlagen oder beraten lassen.
Muss ich eine Schulung haben, wenn ich die Handwerkerregelung nutze?
Nein, sofern die Freistellungsbedingungen eingehalten werden, ist laut ADR keine Unterweisung erforderlich. Dennoch empfiehlt sich eine regelmäßige Unterweisung zur Handwerkerregelung gemäß ADR, um die rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Mengengrenzen) zu kennen. Diese Unterweisung dient der eigenen Sicherheit und Rechtskonformität.
Eine Schulung hinsichtlich Ladungssicherung ist allerdings empfehlenswert. Weitere Informationen zur richtigen Ladungssicherung erhalten Sie in unserem Online Training „Grundlagen der Ladungssicherung“.
Welche Gefahrgüter darf ich bei der Handwerkerregelung transportieren – und in welchen Mengen?
Erlaubt ist der Transport kleinerer Mengen von Gefahrgütern, z.B. Farben, Lacke, Gase oder Batterien. Die Höchstmengen orientieren sich an der 1000-Punkte-Regel. Sie dürfen also nicht mehr als 1000 Punkte und eine maximale Menge von 450 Liter pro Versandstück transportieren. Bei Überschreitung gelten die vollen ADR-Vorschriften.
Oftmals sind kleine Mengen an Gefahrgüter auch als begrenzten Mengen (LQ) oder freigestellten Mengen (EQ) verpackt – diese dürfen Sie ebenfalls transportieren, sofern sie als Handwerker:in unterwegs sind und die Produkte direkt verbrauchen.
Fazit: Sicher und korrekt von der Handwerkerregelung profitieren
Die Handwerkerregelung ist ein praktisches Werkzeug für viele Handwerksbetriebe – wenn sie richtig angewendet wird. Wer sich informiert und regelmäßig unterweisen lässt, spart Zeit, Kosten und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.