Der Transport von E-Autos und E-Bikes unterliegt strengen Vorschriften. Diese Fahrzeuge werden nach dem ADR (Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße) als Gefahrgut eingestuft. In diesem Artikel erfahren Sie, warum E-Autos und E-Bikes als Gefahrgut gelten, welche Vorschriften nach ADR 2025 zu beachten sind und wie Sie den Transport sicher und rechtskonform durchführen.
Warum sind E-Bikes und E-Autos Gefahrgut?
Aktuelle E-Autos und E-Bikes enthalten meist Lithium-Ionen-Batterien. Diese können bei unsachgemäßer Handhabung, Beschädigung oder aufgrund eines baulichen Defekts zu Bränden oder Explosionen führen und werden deshalb der Gefahrgutklasse 9 sowie einer UN-Nummer zugeordnet. Daher ist es wichtig, die entsprechenden Gefahrgutvorschriften zu kennen und einzuhalten.
Diese wichtigen UN-Nummern im Bereich der Elektromobilität sollten Sie kennen:
Für Elektro-Fahrzeuge wurden mit dem ADR 2025 drei neue UN-Nummer eingeführt. Diese UN-Nummern werden vergeben, wenn die Batterien im eingebauten Zustand befördert werden:
- UN 3556 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
- UN 3557 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-METALL-BATTERIEN
- UN 3558 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH NATRIUM-IONEN-BATTERIEN
Wichtig: Mit dem ADR 2025 wurde folgende UN-Nummer abgeändert:
- UN 3171 (BATTERIEBETRIEBENES FAHRZEUG oder BATTERIEBETRIEBENES GERÄT)
Die UN-Nummer 3171 gilt nun ausschließlich für Fahrzeuge und Ausrüstungen, die durch Nassbatterien, metallische Natriumbatterien oder Natriumlegierungsbatterien betrieben werden und diese im eingebauten Zustand transportieren.
UN 3556 (FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN) erklärt: Definition und Einordnung
Welche Fahrzeuge und Batterietypen fallen unter UN 3556?
Die UN 3556 wurde 2025 neu in das ADR aufgenommen. Sie regelt den Transport von Fahrzeugen, die mit Lithium-Ionen-Batterien angetrieben werden. Dazu gehören zum Beispiel Elektroautos, E-Bikes oder E-Roller. Diese UN-Nummer wird vergeben, wenn die Fahrzeuge mit eingebauten Batterien befördert werden. Bis zum Jahr 2025 wurden diese Art von Fahrzeugen der UN 3171 zugeordnet.
Welche Versandvorschriften gibt es für die UN 3556?
Werden die Batterien im Fahrzeug eingebaut transportiert, sind sie vom ADR freigestellt. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Batterien nicht beschädigt oder defekt sind und dass sie nach UN 38.3 geprüft sind.
Müssen Fahrzeuge, die mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie versendet werden, mit UN 3556 gekennzeichnet und bezettelt werden? Ist ein Beförderungspapier notwendig?
Nein, es ist keine Kennzeichnung und Bezettelung sowie kein Beförderungspapier erforderlich, da der Transport von Fahrzeugen mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien vom ADR freigestellt sind. Jedoch muss die Sondervorschrift 666 im ADR beachtet werden. Diese besagt, dass Fahrzeuge, die vollständig in Verpackungen eingeschlossen sind und dadurch schwer identifizierbar sind, nach den Vorschriften des ADR 5.2 gekennzeichnet werden müssen. Allerdings gibt es aktuell (gültig bis: 31. Dezember 2026) eine multilaterale Vereinbarung (M 363), die von einigen ADR-Vertragsstaaten unterzeichnet wurde. Diese Vereinbarung besagt, dass Fahrzeuge in diesen Staaten nicht den Kennzeichnungsvorschriften nach 5.2 unterliegen müssen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie aktuell beim Versand von Fahrzeugen innerhalb Deutschlands mit eingebauter Batterie von der Kennzeichnung befreit sind.
Praxistipp: Versand von UN 3556 (FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN)
- Batterie wird im Fahrzeug eingebaut versendet.
- UN 38.3 Test vorhanden.
- Batterie nicht beschädigt und nicht defekt.
- Keine Bezettelung und Kennzeichnung notwendig (sofern Fahrzeug von außen erkennbar).
- Kein Beförderungspapier notwendig.
- Es handelt sich um eine Freistellung vom ADR.
Ich möchte einen Akku einzeln versenden. Was ist zu beachten?
Achtung: Sobald E-Bike Batterien (Akkus) oder Autobatterien einzeln versendet werden, wird eine andere UN-Nummer zugeordnet und die Freistellung kann nicht mehr angewendet werden. Einzelne ausgebaute Lithium-Ionen-Batterien werden der UN 3480 zugeordnet. Der Transport dieser entspricht einem vollgeregelten Gefahrguttransport und viele Vorschriften des ADR müssen somit eingehalten werden.
Fazit für den Transport von E-Autos und E-Bikes
Bei dem Transport von E-Fahrzeugen mit eingebauter Batterie sind Sie unter gewissen Vorgaben vom ADR freigestellt. Werden die Akkus einzeln versendet, können Sie diese Freistellung nicht in Anspruch nehmen und der vollumfassende Gefahrguttransport mit Kennzeichnung, Bezettelung, Beförderungsdokument und einer Schulung der Mitarbeitenden ist erforderlich.
Weitere Informationen zu Gefahrgutschulungen und zum Versand von einzelnen Batterien finden Sie hier:
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