Die IMO-Erklärung, auch bekannt als IMO-Declaration, ist ein zentrales Dokument für den sicheren Transport von Gefahrgut im Seeverkehr. Sie dient als Beförderungsdokument und enthält wichtige Informationen über die transportierten gefährlichen Güter. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die IMO-Erklärung korrekt erstellen, welche Pflichtangaben erforderlich sind und welche Praxistipps beim Seetransport Sie beachten sollten.

Was ist die IMO-Declaration und warum ist sie so wichtig?
Die IMO-Erklärung ist ein Beförderungspapier, das gemäß den Vorschriften des IMDG-Codes (International Maritime Dangerous Goods Code) erstellt wird. Sie dient der Dokumentation von Gefahrgut im Seeverkehr und ist eine wichtige Grundlage für die Sicherheit und Compliance im Transportprozess. Die Erklärung enthält alle relevanten Informationen über die transportierten gefährlichen Güter, einschließlich ihrer Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung.
Die rechtliche Grundlage für die IMO-Erklärung bildet der IMDG-Code, der von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization = IMO) herausgegeben wird. Dieser internationale Code enthält detaillierte Vorschriften und Anweisungen für den sicheren Transport von Gefahrgut auf See. In Deutschland wird die internationale Gefahrgutvorschrift des IMDG-Codes in der nationalen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See – GGVSee) umgesetzt. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur für die Sicherheit der Besatzung und der Umwelt von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die rechtliche Absicherung der beteiligten Personen.
Wer muss die IMO-Erklärung ausfüllen und unterschreiben?
Die IMO-Erklärung muss vom Versender oder einer vom Versender beauftragten Person ausgefüllt und unterschrieben werden. Diese Person muss über die notwendige Fachkenntnis im Umgang mit Gefahrgut verfügen, um die Angaben korrekt und vollständig zu machen. Eine Schulung gemäß 1.3 IMDG-Code ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Die Unterschrift bestätigt, dass die im Dokument enthaltenen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig sind.
IMDG-Code SchulungIn welcher Form muss die IMO-Erklärung vorliegen?
Das Beförderungsdokument für den Seeverkehr kann gemäß 5.4.2.1 IMDG-Code jegliche Form haben, sofern alle erforderlichen Angaben aufgeführt sind. In der Praxis hat es sich bewährt auf bestehende Vorlagen (“IMO-Deklaration” oder “Formular für die multimodale Beförderung gefährlicher Güter”) zurückzugreifen. Manche Reedereien fordern explizit ein bestimmtes Formular.
Die IMO-Erklärung kann sowohl in Papierform als auch digital erstellt werden. Wichtig ist, dass das Dokument klar und lesbar ist und alle erforderlichen Angaben enthält. Bei der digitalen Erstellung ist darauf zu achten, dass das Dokument ausdruckbar (siehe 5.4.1.1.2 IMDG-Code) und archivierbar ist. Die Erklärung muss dem Empfänger vor oder spätestens mit der Lieferung der Gefahrgüter zur Verfügung gestellt werden.
Kann die IMO-Erklärung digital erstellt werden?
Ja, die IMO-Erklärung bzw. das Beförderungsdokument kann digital erstellt werden. Dies bietet den Vorteil einer schnelleren und effizienteren Verarbeitung der Daten. Wichtig ist, dass das digitale Dokument alle erforderlichen Angaben enthält und klar lesbar ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass das Dokument ausdruckbar und archivierbar ist.
Tipp für die Praxis: stimmen Sie sich bei einer digitalen Erstellung unbedingt vorab mit Ihrem Spediteur und der Reederei ab, ob diese von deren Seite akzeptiert werden.
Welche Angaben müssen in das Beförderungsdokument?
Das Beförderungsdokument muss gemäß 5.4.1 IMDG-Code bestimmte Pflichtangaben enthalten:
- Name und Anschrift des Versenders: Der Versender ist die Person oder Firma, die das Gefahrgut versendet.
- Name und Anschrift des Empfängers: Der Empfänger ist die Person oder Firma, die das Gefahrgut erhält.
- Datum, an welchem das Dokument erstellt oder dem Erstbeförderer übergeben wurde.
- Beschreibung der Gefahrgüter: Angaben in der hier verwendeten Reihenfolge (Diese Angaben findet man in der Gefahrgutliste, Kapitel 3.2 IMDG-Code):
- UN-Nummer
- Richtiger technischer Name der Gefahrgüter (sofern zutreffend: technische Benennung in Klammern)
- Gefahrgutklasse der Hauptgefahr und Zusatzgefahr
- Verpackungsgruppe
- Gesamtmenge der gefährlichen Güter (Angabe zu jedem einzelnen Gefahrgut als Volumen oder Masse)
- Unterschrift des Versenders: Die Unterschrift bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Zusätzliche Pflichtangaben je nach Gefahrgut
Je nach Art des Gefahrguts können zusätzliche Angaben erforderlich sein. Dazu gehören beispielsweise:
- Flammpunkt: Wenn flüssige gefährliche Güter der Klasse 3 (Haupt- oder Zusatzgefahr) einen Flammpunkt von 60 °C oder darunter haben, muss der niedrigste Flammpunkt angegeben werden.
Gefahrzettelmuster Nr. 3 - Meeresschadstoffe: Der Begriff „MEERESSCHADSTOFF“/„MARINE POLLUTANT“ muss ergänzt werden.
Kennzeichen für Meeresschadstoffe - Bei beschädigten, defekten oder zu entsorgenden/recycelnden Lithiumzellen oder -Batterien muss entsprechend angegeben werden: „BESCHÄDIGT/DEFEKT“/„DAMAGED/DEFECTIVE“, „LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“/„LITHIUM BATTERIES FOR DISPOSAL“ oder „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“/„LITHIUM BATTERIES FOR RECYCLING“.
Lithiumbatterien
Wann wird zusätzlich ein Container-/Fahrzeugpackzertifikat benötigt?
Ein Container-/Fahrzeugpackzertifikat ist erforderlich, wenn Gefahrgut in einem geschlossenen Container oder Fahrzeug per Seeschiff transportiert wird. Das Container-/Fahrzeugpackzertifikat bestätigt, dass der Container oder das Fahrzeug den Anforderungen des IMDG-Codes entspricht und sicher für den Transport von Gefahrgut ist. Das Container-/Fahrzeugpackzertifikat muss von den Personen, die für das Packen des Containers oder Fahrzeugs verantwortlich sind, vorgelegt werden. Dieses Zertifikat bestätigt, dass der Container oder das Fahrzeug sauber, trocken und geeignet ist und dass die Güter entsprechend den Trennvorschriften gepackt wurden. Zudem müssen alle Versandstücke und der Container/das Fahrzeug korrekt gekennzeichnet und bezettelt bzw. plakatiert werden und ein Beförderungsdokument vorhanden sein.
Praxistipps für eine korrekte IMO-Declaration, um typische Fehler zu vermeiden
- Korrekte Klassifizierung: Stellen Sie sicher, dass die gefährlichen Güter korrekt nach den Vorschriften des IMDG-Codes klassifiziert sind. Verwenden Sie die richtigen UN-Nummern, Gefahrenklassen und Verpackungsgruppen.
- Vollständige Angaben: Geben Sie alle erforderlichen Informationen an, einschließlich des technischen Namens, der UN-Nummer, der Gefahrenklasse, der Verpackungsgruppe und der Gesamtmenge des gefährlichen Guts.
- Konsistenz: Stellen Sie sicher, dass die Angaben in der IMO-Declaration mit den Angaben auf den Verpackungen, Kennzeichnungen und Begleitdokumenten übereinstimmen.
- Aktuelle Vorschriften: Halten Sie sich an die aktuellen IMO-Vorschriften und aktualisieren Sie Ihre Unterlagen regelmäßig, um Änderungen zu berücksichtigen.
- Klarheit und Lesbarkeit: Achten Sie darauf, dass die IMO-Declaration klar und lesbar ist. Verwenden Sie eine klare Schrift und vermeiden Sie Abkürzungen, die nicht allgemein verstanden werden.
- Unterschrift und Datum: Vergessen Sie nicht, die IMO-Declaration zu unterschreiben und zu datieren. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Dokumentation.
- Stimmen Sie sich mit Ihrer Reederei ab. Teilweise werden von diesen zusätzliche Informationen gefordert (z.B. Angabe der Innenverpackungen), damit Ihre Güter befördert werden.
Schulungen von Landpersonal, welches an der Beförderung von gefährlichen Gütern im Seeverkehr beteiligt ist: Pflicht oder Empfehlung?
Eine Schulung nach Kapitel 1.3 des IMDG-Codes ist für Landpersonal gesetzlich vorgeschrieben. Unsere Schulungen zum IMDG-Code bieten umfassende Informationen und praktische Tipps für eine sichere Gefahrgutbeförderung. Zudem erhalten Sie in diesem Kurs ausgefüllte Musterformulare zum Download bereitgestellt.
IMDG-Code SchulungFazit: Die IMO Declaration ist für sichere Gefahrguttransporte auf See unverzichtbar
Die IMO-Erklärung, bzw. ein von Ihnen bereitgestelltes Beförderungsdokument ist ein zentrales Dokument für den sicheren Transport von Gefahrgut im Seeverkehr. Sie enthält wichtige Informationen über die transportierten gefährlichen Güter und ist eine wichtige Grundlage für die Sicherheit und Compliance im Transportprozess. Durch die korrekte Erstellung und Einhaltung der Vorschriften tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit der Besatzung, der Umwelt und der beteiligten Personen bei.
Wie lange muss die Erklärung aufbewahrt werden?
Die IMO-Erklärung bzw. das bereitgestellte Beförderungsdokument muss von dem Sender und Beförderer mindestens drei Monate nach dem Transport aufbewahrt werden (gemäß 5.4.6.1 IMDG-Code). Wenn Dokumente elektronisch oder in einem EDV-System gespeichert werden, müssen Versender und Beförderer die Möglichkeit haben, diese auszudrucken. Dies dient der Nachweispflicht und der möglichen Rückverfolgbarkeit im Falle von Unregelmäßigkeiten oder Unfällen.
Was passiert bei falschen oder fehlenden Angaben?
Falsche oder fehlende Angaben in der IMO-Erklärung / Beförderungsdokument können schwerwiegende Folgen haben. Sie können zu Verzögerungen im Transport, Strafen oder sogar zu Unfällen führen. Es ist daher entscheidend, dass alle Angaben korrekt und vollständig gemacht werden.