Batterien und Akkus in E-Bikes und E-Autos

UN 3480 Versand: Autobatterien & E-Bike Akkus rechtssicher verschicken

Der Versand von einzelnen Autobatterien und E-Bike Akkus unterliegt strengen Gefahrgutvorschriften, insbesondere wenn sie unter die UN-Nummer 3480 fallen. Dieser Artikel klärt auf, welche Regeln beim Straßenversand von diesen leistungsstarken Lithium-Ionen-Batterien gelten, wie Sie diese korrekt verpacken und welche Kennzeichnungspflichten bestehen. Erfahren Sie, welche Gefahrgutschulung Sie benötigen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Darstellung E-Bike Akku
E-Bike Akku

Was bedeutet die UN-Nummer 3480?

Die UN-Nummer 3480 kennzeichnet Lithium-Ionen-Batterien, die einzeln transportiert werden. Diese Batterien werden als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft, da sie z.B. bei Kurzschluss oder Beschädigung ein Brand- oder Explosionsrisiko bergen. Der Versand solcher Batterien unterliegt daher speziellen Gefahrgutvorschriften, um die Sicherheit während des Transports zu gewährleisten.

UN 3480 vs. UN 3481 vs. UN 3556: Definition und wichtige Unterschiede

Alle drei UN-Nummern betreffen Lithium-Ionen-Batterien. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass UN 3480 für den Einzelversand dieser Batterien gilt, UN 3481 für den Transport zusammen mit oder in Geräten und UN 3556 für den Versand in Fahrzeugen verbaut.

UN-NummerDefinitionBeispiele
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (einzeln versendet) E-Bike-Akku, Autobatterie
UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN verpackt Akkuschrauber, Laptop (jeweils mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie)
UN 3556 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN E-Bike mit Akku eingebaut

Gefahrgutvorschriften zu UN 3480: Rechtliche Grundlagen & Pflichten

Der Versand von Lithium-Ionen-Batterien unter UN 3480 ist im ADR (Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße) geregelt. Diese Vorschriften gelten für den Straßenverkehr und sind in den ADR Vertragsstaaten verbindlich.

Was ist die Sondervorschrift SV 188?

Die SV 188 ist eine Sondervorschrift aus dem ADR, welche vereinfachte Regelungen für den Versand bestimmter Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien vorsieht. Diese vereinfachten Transportbedingungen können nur bei den sogenannten “kleinen” Batterien angewendet werden. Der Grenzwert bei Lithium-Ionen-Batterien beträgt hierbei maximal 100 Wh. Kleinere Lithium-Ionen-Batterien, die eine Nennenergie von höchstens 100 Wh besitzen können nach der Sondervorschrift 188 versendet werden. Bei großen, leistungsstarken Batterien ist ein vollgeregelter Gefahrgutversand vorzunehmen.

Können einzelne E-Bike-Akkus und Autobatterien nach SV 188 versendet werden?

Nein, ein Transport dieser Batterien nach Sondervorschrift 188 ist nicht möglich. E-Bike-Akkus und Autobatterien sind sehr leistungsstarke Batterien mit Kapazitäten ab 400 Wh bzw. 800 Wh und überschreiten somit den Grenzwert von maximal 100 Wh, der für den Transport nach SV 188 gilt. Der Versand einzelner E-Bike-Akkus und Autobatterien unterliegt daher den strengen Vorschriften eines voll geregelten Gefahrguttransports, der ein Beförderungspapier, geeignete Gefahrgutverpackungen und weitere Maßnahmen erfordert.

Verpackungsanforderungen für E-Bike-Akkus und Autobatterien (UN 3480) nach ADR

  • Verpackungsanforderungen für UN 3480 findet man im ADR in der Verpackungsanweisung P903
  • Verpackung: Schutz vor Beschädigungen durch Bewegung innerhalb der Verpackung
  • Bauartgeprüfte Verpackung der Verpackungsgruppe II erforderlich (Erleichterungen bei Batterien mit stoßfestem Gehäuse und Bruttomasse von mindestens 12 kg)
  • Schutz vor Kurzschluss
  • Kennzeichnung mit UN-Nummer UN 3480 und Gefahrzettel 9A
Versandstück einzelne Battrien
Darstellung Versandstück

Schritt-für-Schritt: Einzelne Autobatterien und E-Bike Akkus sicher verpacken

  1. Batterien vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass die Batterien nicht beschädigt sind (keine sichtbaren Schäden am Gehäuse, Verformungen, keine Aufblähung etc.).
  2. Verpackung wählen: Verwenden Sie eine Verpackung, die den Anforderungen des ADR entspricht (bauartgeprüfte Verpackung der Verpackungsgruppe II, Ausnahmen bei stoßfestem Gehäuse und Batteriegewicht ab 12 kg möglich)
  3. Kurzschlusssicherheit gewährleisten: Verpacken Sie die Batterien so, dass ein Kurzschluss ausgeschlossen ist.
  4. Kennzeichnung anbringen: UN-Nummer und Gefahrzettel 9A

Brauche ich ein Beförderungspapier beim Versand einzelner E-Bike-Akkus und Autobatterien auf der Straße (UN 3480)?

Ja, für den Versand einzelner E-Bike-Akkus bzw. Autobatterien ist ein Beförderungspapier erforderlich. Dieses Dokument muss neben Absender und Empfänger folgende Angaben enthalten:

  • Die UN-Nummer 3480
  • Offizielle Benennung (LITHIUM-IONEN-BATTERIEN)
  • Die Gefahrgutklasse (Klasse 9)
  • Tunnelbeschränkungscode (E)
  • Anzahl und Beschreibung der Versandstücke (z.B. 3 Kisten aus Pappe)
  • Gesamtmenge der gefährlichen Güter (z.B. 6 kg)

Beachten Sie, dass die Reihenfolge der Angaben bis zum Tunnelbeschränkungscode eingehalten werden muss, somit:

UN 3480, LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, (E)

Darstellung Beförderungspapier
Darstellung Beförderungspapier

Schulungspflicht: Brauche ich für den Straßenversand einzelner E-Bike-Akkus und Autobatterien (UN 3480) eine Gefahrgutschulung?

Ja, für den Versand dieser Batterien ist eine Gefahrgutschulung nach 1.3 ADR erforderlich. Diese Schulung vermittelt das notwendige Wissen über die korrekte Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgut. Es wird empfohlen, diese Schulung alle zwei Jahre zu wiederholen. Weitere Informationen zur Gefahrgutschulung finden Sie in unserem Blogartikel zu Lithium-Batterien als Gefahrgut oder in den Links.

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Sonderfälle beim UN 3480 Versand: Beschädigte oder defekte E-Bike- und Autobatterien

Bei beschädigten oder defekten Batterien besteht Brandgefahr, sodass ein Standardversand nicht möglich ist. In solchen Fällen muss die Herstellerfirma oder eine sachkundige Person im Unternehmen kontaktiert werden, um den Sicherheitsstatus zu prüfen und die weitere Vorgehensweise zu klären. Ein Versand ist gemäß SV 376 nur in speziell geprüften Verpackungen zulässig.

Fazit: UN 3480 Versand von E-Bike Akkus und Autobatterien rechtssicher meistern

Der Straßenversand von einzelnen Autobatterien und E-Bike Akkus unter UN 3480 erfordert sorgfältige Planung und Kenntnis der geltenden Vorschriften. Von der korrekten Verpackung über die richtige Kennzeichnung bis hin zur Schulungspflicht gibt es viele Aspekte zu beachten. Mit diesem Wissen können Sie den Versand von UN 3480-Batterien sicher und rechtssicher durchführen.

Informationen zur Autorin

Dr. Franziska Feichtner

Gefahrgutbeauftragte

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